Anerkannte Flüchtlinge oder mit Duldung im Landkreis Marburg-Biedenkopf
1. Die Entscheidung über den Asylantrag ist gefallen
Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, die Flüchtlinge aber weiterhin eine legale Berechtigung für einen Aufenthalt bekommen, erhalten sie bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Wenn der Asylantrag anerkannt wird, wechseln die Flüchtlinge den Rechtskreis und erhalten in Zukunft bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II - das Arbeitslosengeld II (ALG II oder auch "Hartz IV" genannt). Zuständig ist jetzt das KreisJobCenter (KJC). Eine Landkarte des Kreises zeigt die Zuständigkeitsgebiete der drei Filialen.
- Kreisjobcenter Marburg, Raiffeisenstr. 6, 35043 Marburg, Tel 06421 405-70, E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , www.kreisjobcenter.marburg-biedenkopf.de Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30–16:00 Uhr, Fr 7:30–14:00 Uhr - Kreisjobcenter Biedenkopf, Kiesackerstraße 12, 35216 Biedenkopf, Tel 06461 79-0, E-Mail
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Im KJC hat jeder Leistungsberechtigte einen festen Ansprechpartner – einen Fallmanager (Servicezeiten Mo–Fr 8:00–14:00 Uhr). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine können auch außerhalb der Servicezeiten vereinbart werden.
2. Leistungen nach dem Prinzip
Die Leistungen erfolgen nach dem Prinzip "Fördern und Fordern". Ziel des SGB II ist es, die Eigenverantwortung von Leistungsempfängern zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Arbeitsfähige Personen sind daher verpflichtet, alles zu tun, um sich selbst zu finanzieren, sowie eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Aber es gibt auch umfangreiche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (Umschulung etc.). Darüber hinaus bestehen auch während des Leistungsbezuges Mitwirkungspflichten (ausführliche Infos).
Der Kurzantrag für einen Leistungsbezug ist meist schon beim Erstkontakt mit den Sozialarbeitern am Zuweisungstag ausgefüllt worden und wird an das KJC weitergeleitet. Zu diesem Antrag erhält der Leistungsempfänger nun einen Bescheid (in der Regel Leistungsgewährung über einen Gewährungszeitraum von 6 Monaten). Nach Ablauf des Gewährungszeitraumes muss rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, wobei die Leistungsvoraussetzungen neu geprüft werden.
Alle arabischsprachigen Flüchtlinge erhalten nach der ersten Leistungsbewilligung eine
Einladung zu einem Einführungsvortrag zum SGB II in arabischer Sprache. Die Anwesenheit ist
verpflichtend.
3. Ärztliche Leistungen über Krankenversicherung
Die Flüchtlinge, welche in den Rechtskreis des SGB II wechseln, müssen für sich und ihre
Familienangehörigen jetzt eine Krankenkasse auswählen. Hierbei kann unter den gesetzlichen
Krankenkassen gewählt werden (AOK, Barmer, DAK etc.). Ärztliche Leistungen werden jetzt
über diese Krankenversicherung abgedeckt.
Die Bestätigung der aufnehmenden Krankenkasse ist dem KJC vorzulegen, das KJC meldet
die Personen bei der entsprechenden Krankenkasse an und übernimmt die Beiträge.
4. Eine neue Wohnung suchen
Nach der Asylanerkennung müssen Flüchtlinge aus den vom Landkreis angemieteten
Unterkünften ausziehen und sich selbst eine Wohnung suchen (freie Ortswahl), da die
Unterkünfte dringend für Neuankommende benötigt werden. Eine Bestätigung über die
Notwendigkeit des Umzugs wird daher bereits mit dem Erstbescheid nach dem SGB II
ausgestellt und dem Leistungsempfänger übersandt.
Bei der Anmietung sind Grenzen bezüglich der Wohnung und der Kosten zu beachten. Daher
muss vor der Anmietung der neuen Wohnung mit dem KJC (bzw. – falls der Umzug in einen
anderen Landkreis erfolgt – mit dem neu zuständigen Grundsicherungsträger) die
Angemessenheit der neuen Wohnung abgesprochen werden. Zur Orientierung stellt das
KJC Marburg eine Tabelle mit den angemessenen Kosten bereit (PDF). Außerdem muss der Vermieter für den KJC Angaben über die Höhe der Miete und der verschiedenen Nebenkosten machen. Das Formular dafür finden Sie hier.
Bzgl. des Umzuges bestehen auch Zuschuss-Möglichkeiten für Erstausstattung und
Renovierung bzw. den eigentlichen Umzug (Transporter). Die Beantragung der eben
genannten Kosten sollte vor dem Umzug erfolgen, damit es nachher keine Probleme bei der
Kostenübernahme gibt.
5. Integrationskurs besuchen
Flüchtlinge mit Aufenthalts- oder Duldungsstatus haben den Anspruch, aber auch die Pflicht, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Stunden) und einem Orientierungskurs (60 Stunden). Die Anmeldung kann direkt bei einem Sprachkurs-Träger erfolgen, der am nächsten zum Wohnort liegt. Der Träger stellt dann den entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von dort werden auch ggf. erforderliche Fahrtkosten getragen (der Antrag hierfür wird über den Träger des Sprachkurses gestellt). Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und in der Stadt Marburg bieten eine Reihe von Trägern Integrationskurse an (Liste).
6. Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es eine gemeinsame Anlaufstelle für Flüchtlinge, Ehrenamtliche und Unternehmen: Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge und Migranten, Afföllerstr. 25, Marburg. Dieses Büro wird für alle Flüchtlinge tätig, unabhängig vom Status.
Ansprechpartner:
- für Asylbewerber / Personen mit Duldung sowie für Unternehmen:
Herr Dr. Mohammad-Reza Malmanesh, Tel 06421 605-411,
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - für Asylberechtigte und für Unternehmen: Frau Gayk-Schmidt, Tel 06421 4057205,
E-Mail
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Beratungszeiten: Di und Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–18 Uhr
Anfahrt mit ÖPNV: Zug Cölbe – Marburg Hbf und dann Buslinie 7 bis "Schlosserstraße"
Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren!
In einer Liste sind alle Beratungsangebote des Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge und
Migranten mit Ansprechpartnern und Zeiten aufgeführt.
7. VOICE – Angebote zur Berufsorientierung
VOICE (Vocational Orientation Information Culture Experience) (Flyer) umfasst eine ganze
Reihe von zusätzlichen Angeboten des Landkreises Marburg-Biedenkopf, um Flüchtlinge
möglichst rasch mit dem Arbeitsmarkt und dem Landkreis vertraut zu machen
(www.miteinanderkultur.de).
Zu Betriebsbesichtigungen können sich Flüchtlinge direkt im Web unter
www.miteinanderkultur.de → Angebote → Betriebsbesichtigungen anmelden.
8. Autofahren mit einem Nicht-EU-Führerschein
Der Führerschein eines Flüchtlings ist in Deutschland ab dem Tag der Einreise 6 Monate gültig, dann muss er umgeschrieben werden.
- Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Tel 405-1608, 405-1609, 405-1651, 405-1657 Öffnungszeiten: Mo-Fr 7-14 Uhr, Sa 8-12 Uhr
Für die Umschreibung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Pass oder als Ersatzpapier einen Reiseausweis
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Führerschein in deutscher Übersetzung von einem anerkannten Dolmetscher
- Theoretische Prüfung (auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch oder Türkisch)
- Praktische Prüfung (Anweisung des Prüfers sind auf Deutsch und müssen auch verstanden werden).
Wenn der Führerschein im Zusammenhang mit einer konkreten Arbeitsstelle steht, kann das Kreisjobcenter für die Kosten ein Darlehen gewähren. Das ist im Einzelfall mit dem Fallmanager zu klären.
9. Fragen stellen, Anregungen geben, sich informieren
Die "Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen" ist Ansprechpartnerin für Flüchtlingshelfer im
Landkreis Marburg-Biedenkopf. Hier können Sie Fragen stellen oder Anregungen geben.
Diese Stelle bietet aber auch Informationen über aktuelle Angebote, Ereignisse, Projekte und
Initiativen zur Unterstützung der Flüchtlinge.
Kontakt: Nurgül Santur, Integral, Kasseler Str. 70, 35091 Cölbe, Tel 06421 9854-60,
Mobil 0151 161240-94 (in der Regel werktäglich bis etwa 13 Uhr erreichbar),
E-Mail
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet für erste Fragen oder Weiterleitung an die richtige
Stelle eine zentrale Telefonnummer 06421 405-1919 und eine E-Mailadresse
Infoveranstaltungen auf Arabisch bietet das Kreisjobcenter regelmäßig an. Hier wird über den
Rechtkreis SGB II, Leistungen, Wohnungssuche, Arbeitsvermittlung und Sprachkurse
informiert. Genaue Terminvereinbarung über den jeweiligen Fallmanager.
Migrationsberatung sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche wird an verschiedenen
Stellen im Landkreis angeboten (Übersicht).
Thomas Rotarius, Tel 0151 20704591
E-Mail