Am Donnerstag, den 21. Oktober 2021
von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr (inkl. 30 min. Mittagspause) - als Zoom-Konferenz
zum Thema "Widerruf und Rücknahme des Schutzstatus"
mit der Referentin Kirsten Eichler (Projekt Q-GGUA Münster/Autorin der Arbeitshilfe "Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus).
Zum Thema der Fortbildung:
Mit einem sog. "Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren" prüft das BAMF das Fortbestehen eines bereits zuerkannten humanitären Schutzstatus (Widerruf) bzw. die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Zuerkennung (Rücknahme). Von solchen Verfahren können Anerkannte mit Asyl-, Flüchtlings und subsidiärem Schutzstatus sowie mit nationalem Abschiebungs-verbot betroffen sein.
Die Gründe bzw. Anlässe für die Einleitung eines solchen Verfahrens können dabei sehr unterschiedlich sein. So sieht das Asylgesetz bspw. eine sog. "Regelüberprüfung" innerhalb rein zeitlicher Fristen nach Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsschutzes vor. Auch aufgrund der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist in bestimmten Fällen ein vorgeschaltetes Prüfungsverfahren zum Widerruf obligatorisch.
Daneben können sog. "anlassbezogene Überprüfungen" eingeleitet werden, insbesondere bei Eintritt der Volljährigkeit eines ehem. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, aufgrund einer angenommenen Änderung der Sicherheitslage im Herkunftsland oder auch einer Reise in das Heimatland.
Erreichen Geflüchtete entsprechende Schreiben des BAMF, ist die Verunsicherung sowohl bei Betroffenen als auch bei Berater*innen und Ehrenamtlichen groß.
Vor diesem Hintergrund wird in der Fortbildung auf folgende Themen eingegangen:
- rechtliche Grundlagen für ein Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren
- verschiedene Phasen des Verfahrens
- Mitwirkungspflichten
- Auslösende Anlässe für die Verfahrenseinleitung
- Asyl- und aufenthaltsrechtliche Folgen
Im Rahmen der Fortbildung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen aus ihrer Praxis einzubringen.
Kostenfrei, aber nicht umsonst - über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds "Familienzusammenführung" der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff "Familienzusammenführung 11", Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung.
Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich 18.10.2021 - 12:00 Uhr nur online an unter:
Link: www.dicv-limburg.de/berufundausbildung/fortbildungen/fortbildung-liste.aspx
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
Für Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel.-Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an
Am Mittwoch, den 20.10.2021 nachmittags erhalten Sie die Einwahldaten.
Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!
Eine Teilnahmebestätigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe "Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten" sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e. V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.
Wir wünschen Ihnen einen spannenden Austausch!
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13. Juni 2023 17:30 EFI-Netzwerktreffen |
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