title="Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a, b AufenthG|open
Mit den §§ 25a, b AufenthG wurden erstmals stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelungen im deutschen Aufenthaltsrecht eingeführt. Doch die anfangs große Freude über diese Neuerung wich der Ernüchterung, da nach wie vor vergleichsweise wenige Menschen in den Genuss einer solchen Aufenthaltserlaubnis kommen. Die Fortbildung stellt die verschiedenen Erteilungsvoraussetzungen vor und will Mut machen, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Freitag, 01.10.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
Einbürgerung für Geflüchtete
Welche Voraussetzungen müssen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben? Je nach Status (GFK-Status, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot) gelten unterschiedliche Anforderungen, auf die im Rahmen dieser Fortbildung eingegangen wird.
Freitag, 12.11.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referentin: Rain Gilda Schönberg
Die Arbeit der Härtefallkommission
Im Rahmen dieser Fortbildung soll die Arbeit der Härtefallkommission vorgestellt werden und ein Einblick in die Arbeit der Kommissionsmitglieder erfolgen. Drei Vertreter/ innen der Wohlfahrtsverbände in der Härtefallkommission stellen die unterschiedliche Arbeit und Herausforderungen dar.
Donnerstag, 25.11.2021, 09:30 - 13:30 Uhr
Referentinnen:
Martina Sommer (AWO),
Ina Stiebitz (Diakonie) und
Elisabeth Petermichl (Paritätische),
Härtefallkommissionsmitglieder
Spurwechsel für Fachkräfte? - Chancen für Asylbewerber/innen mit Qualifikationen aus dem Herkunftsland
In dem Seminar werden die rechtlichen Möglichkeiten des sogenannten Spurwechsels aus der Asyl- in die Erwerbsmigration dargestellt und anhand von Fallbeispielen und Fragen diskutiert. Schwerpunkte werden die enge Reglementierung des Spurwechsels nach § 10 AufenthG während und nach dem Asylverfahren sein sowie die vorhandene Spurwechselregelung nach § 19d AufenthG (früher § 18a AufenthG).
Donnerstag, 02.12.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referent: Dr. Stephan Hocks,
Fachanwalt für Migrationsrecht und Dozent der
Refugee Law Clinic, Gießen
Die Niederlassungserlaubnis für Geflüchtete
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge wurden im Jahr 2016 erheblich verschärft. Die Fortbildung widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen anerkannte Flüchtlinge, aber auch subsidiär Geschützte einen Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben.
Freitag, 03.12.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referentin: Kirsten Eichler, GGUA Münster
Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG
Die Ausbildungsduldung stellt eine sehr praxisrelevante Brücke in ein Bleiberecht dar. Personen, die eine Ausbildung durchführen, sollen trotz negativen Ausgangs des Asylverfahrens Rechtssicherheit vor Abschiebung erhalten. Gleichwohl bestehen viele Stolpersteine. In vielen Konstellationen hat sich die Rechtslage wieder verschlechtert. Die Veranstaltung soll Rechtslage und Beratungsstrategien vermitteln.
Freitag, 10.12.2021, 09:30 - 13:00 Uhr
Referent: Falko Behrens, Referent für Migrationsrecht
Diakonie Schleswig Holstein
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