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Veranstaltung: Auswirkungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts
Samstag, 17. Februar 2018, 09:00 - 14:00

Das Asylverfahren ist beendet. Wie geht es nun weiter - z.B. bei einem negativen Verfahren? Was passiert, wenn lediglich Abschiebehindernisse anerkannt wurden? Muss der ehemalige UMF dann mit 18 Jahren ausreisen? Was sind alles Mitwirkungspflichten und wie soll man sich darum kümmern? Was bedeutet es, wenn es schon eine Anerkennung in einem anderen EU Land gibt? Müssen alle immer zur Rückkehrbera-tung gehen?

Diese und andere Fragen werden nach Ablauf des (negativen) Asylverfahrens häufig gestellt. Um darüber zu sprechen, weitere Fragen zu sammeln und um Antworten zu bekommen, laden wir ein zu der Veranstaltung "Auswirkungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts" ein.

 

Zeit: Samstag, den 17. Februar 2018
von 9:00 - 14:00 Uhr

Ort: INTEGRAL gGmbH
Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
Unterm Bornrain 2
35091 Cölbe

Einen Rückblick auf diese Veranstaltung finden Sie hier.

 

Wir bitten Sie, um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail bei:

Nurgül Santur
Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
Tel.: 06421 - 9854-60
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Beste Grüße vom Organisationsteam:

Nurgül Santur Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
des Landkreises Marburg-Biedenkopf, bei INTEGRAL gGmbH


Julia Störmer Flüchtlingsberatung,
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf


Janneke Daub Flüchtlingsberatung,
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf

Ort INTEGRAL gGmbH, Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen, Unterm Bornrain 2, 35091 Cölbe