Das Asylverfahren ist beendet. Wie geht es nun weiter - z.B. bei einem negativen Verfahren? Was passiert, wenn lediglich Abschiebehindernisse anerkannt wurden? Muss der ehemalige UMF dann mit 18 Jahren ausreisen? Was sind alles Mitwirkungspflichten und wie soll man sich darum kümmern? Was bedeutet es, wenn es schon eine Anerkennung in einem anderen EU Land gibt? Müssen alle immer zur Rückkehrbera-tung gehen?
Diese und andere Fragen werden nach Ablauf des (negativen) Asylverfahrens häufig gestellt. Um darüber zu sprechen, weitere Fragen zu sammeln und um Antworten zu bekommen, laden wir ein zu der Veranstaltung "Auswirkungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts" ein.
Zeit: Samstag, den 17. Februar 2018
von 9:00 - 14:00 Uhr
Ort: INTEGRAL gGmbH
Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
Unterm Bornrain 2
35091 Cölbe
Einen Rückblick auf diese Veranstaltung finden Sie hier.
Wir bitten Sie, um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail bei:
Nurgül Santur
Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
Tel.: 06421 - 9854-60
E-Mail:
Beste Grüße vom Organisationsteam:
Nurgül Santur Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen
des Landkreises Marburg-Biedenkopf, bei INTEGRAL gGmbH
Julia Störmer Flüchtlingsberatung,
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf
Janneke Daub Flüchtlingsberatung,
Diakonisches Werk Marburg-Biedenkopf
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