Recht
Asylleistung
Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes ab 01.01.2023
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, höhere Beträge. Die neuen Leistungssätze haben wir hier zusammengestellt.
Die neuen Sätze wurden mit einer Bekanntmachung vom 21. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 54 vom 23. Dezember 2022, S. 2601, externer Link zu bgbl.de).
Die Berechnung der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) orientiert sich an den Sozialhilfe-Sätzen des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII), die im Bürgergeld-Gesetz neu festgelegt wurden. Für die Neuberechung der Sätze wurde zum Jahr 2023 eine neue Methode verwendet, bei der die sogenannte Basisfortschreibung mit einer "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert wird (§ 28a SGB XII). Die Basisfortschreibung berücksichtigt neben der Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen auch die Entwicklung der Löhne- und Gehälter (Mischindex). Die ergänzende Fortschreibung bezieht zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die Preisentwicklung ein (Vergleich der Daten des 2. Quartals des Vorjahres gegenüber dem 2. Quartal des Vorvorjahres). Somit soll eine bessere Reaktion auf steigende Preise ermöglicht werden.
Nicht umgesetzt wurde bislang im AsylbLG das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2022, mit dem die Reduzierung von Leistungen für alleinstehende Asylsuchende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig erklärt wurde. Unverändert werden erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft leben, im AsylbLG der Bedarfsstufe 2 zugeordnet. Hier ist daher zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht eine veränderte Auslegung des Gesetzes angeordnet hat: Laut dem Gericht ist bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für alleinstehende Personen in Sammelunterkünften der Regelbedarf in Höhe der jeweils aktuellen Regelbedarfsstufe 1 zugrunde zu legen (vgl. hierzu die Entscheidung des BVerfG vom 24.11.2022, M31094, sowie unsere Meldungen und Hinweise auf Arbeitshilfen vom 24.11.2022 sowie vom 08.12.2022).
Quelle: www.asyl.net/view/leistungssaetze-des-asylbewerberleistungsgesetzes-ab-112023
Asylprozess
Asylfolgeantrag Stellen
Verhältnisse in Afghanistan haben sich grundlegend geändert.
Das ist die Voraussetzung für einen Asylfolgeantrag, wenn der erste Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist.
Die Definitionen findet man beim BAMF:
nwww.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ErstFolgeZweitantraege/erstfolgezweitantraege-node
Auf der Flucht - vom Fliehen und Ankommen Planspiel und asylrechtliche Aufarbeitung
Darf man ohne Visum von Syrien oder Afghanistan nach Deutschland einreisen? Welche Herausforderung stellt der Verlust der Sprache dar? Was passiert, sobald man in Deutschland "angekommen" ist? Das Seminar gliedert sich in die Durchführung eines Planspiels und seine anschließende Aufarbeitung. Im Planspiel durchleben die Teilnehmer*innen in verschiedenen Rollen Situationen, mit denen sich Menschen auf der Flucht und nach der Ankunft konfrontiert sehen. Auf Grundlage des Erlebten erfolgt im Anschluss an das Planspiel eine differenzierte, juristische Reflexion. Das Seminar soll zur informierten Auseinandersetzung mit der medialen und politischen Darstellung der Themen Flucht und Asyl befähigen.
Gefördert durch das WIR-Vielfaltszentrum der Stadt Marburg.
Beginn: 20.04.2024
Uhrzeit: 09:30 - 15:00 Uhr
Anmeldeschluss: 15.04.2024 23:30
Ort: Volkshochschule, Deutschhausstraße 38; Raum 104
Kursgebühr: gebührenfrei
Dauer: 1 Termin
Kursleitung: Melissa Silva
Anmeldung: vhs-marburg.de/flucht
BLEIB in Hessen II bietet Flüchtlingsberatung und -begleitung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt
Die Vielzahl an Maßnahmen, Kursen und Angeboten von Bund, Kommunen und lokalen Trägern erfordert immer mehr eine gute Vernetzung, kontinuierliche Begleitung und asylrechtliches Wissen.
Seit 2008 beraten und begleiten wir Frauen, Männer und junge Geflüchtete und Geduldete von 16 bis 65 Jahren und vermitteln sie in Sprachkurse/ESF-BAMF-Kurse, Weiterbildung, Praktika/ Berufs-orientierung, Ausbildung und Arbeit, je nach Aufenthaltsstatus, Wunsch und Fähigkeiten. Unsere Expert/innen beraten Flüchtlinge in jedem Aufenthaltsstatus nicht nur mit sicherer Bleibeperspektive. Wir beraten kostenlos, individuell, vertraulich und prozessbegleitend.
Neben der Flüchtlingsberatung bieten wir asylrechtliche Schulungen für Jobcenter und Arbeitsagenturen an und sind Ansprechpartner für Unternehmen.
Die Beratungsbüros des Netzwerkes "BLEIB in Hessen II" sind in sieben Landkreisen Hessens vertreten und werden gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
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Das BLEIB-Beratungsbüro für Marburg-Biedenkopf ist bei der Praxis GmbH Marburg:
BLEIB in Hessen II
Praxis GmbH
Gisselberger Str. 33
35037 Marburg
Tel: 06421/87333-383
Willkommens-Flyer
~
Netzwerkflyer
~
Flyer-Praxis
Ammar Al Jammaz
Julia Becker
Christoph Rettler
BLEIB@praxisgmbh.de
Bürozeiten
Montag - Freitag
08:30 - 15:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
BumF – Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Arbeitshilfe "Anhörung im Asylverfahren" für Vormünder und Begleit-personen
Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereiten. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
hat eine neue Internetpräsenz "Asyl und Flüchtlingsschutz" mit folgenden Thematiken:
Schema - Ablauf des deutschen Asylverfahrens
- Ablauf des Asylverfahrens
- Ankunftszentren
- Erst-, Folge- und Zweitanträge
- Sonderverfahren
- Unbegleitete Minderjährige
- Familienasyl und Familiennachzug
- Flüchtlingsmanagement
und einige mehr auf der
Internetseite: www.bamf.de
Der Asylprozess
Der Asylantragsstatus ist wichtig für den Aufenthaltstitel, den Zugang zu Unterstützungsleistungen und den Arbeitsmarkt.
Ein Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Anerkennung Ihrer Qualifikationen
Arbeitsmarktzugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Übersicht der Arbeitsmarktzugangsmöglichkeiten
"Praktika" und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen [PDF, der Bundesagentur für Arbeit]
Der Einzelfall zählt
im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Problemen oder sogar drohender Abschiebung sowie Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen, gibt es bei PRO ASYL eine Einzelfallberatung.
Es ist eine spendenfinanzierte Einzelfallhilfe für Flüchtlinge im Asylverfahren.
Erhält ein hier geborenes Flüchtlingskind die deutsche Staatsbürgerschaft?
Informationen über das Geburtsrechtsprinzip in Deutschland:
www.recht-finanzen.de/faq/7836
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. hat Informationen zu der häufig gestellen Frage zusammengestellt:
"Welche Auswirkungen hat die Geburt eines Kindes in Deutschland auf den Aufenthaltstitel geflüchteter Eltern"
www.frauen-gegen-gewalt.de
Handreichung: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger_innen nach der Machtübernahme der Taliban
Aufgrund zahlreicher Nachfragen hat der Deutsche Caritasverband eine Handreichung zu Fragen rund um die Asylfolgeantragstellung für Afghan*innen für die Migrationsdienste erstellen lassen:
Folgeanträge von afghanischen Staatsbüger_innen in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban
Autorin: Rechtanwältin Regina Jördens-Berneburg (Göttingen) Stand: 15.09.2021
Die Handreichung erläutert, für wen ein Folgeantrag aktuell infrage kommt, welche aufenthaltsrechtlichen Fragen abzuwägen sind, und bis wann und wie ein Folgeantrag zu stellen ist.
Auf folgende Fragen geht die Autorin konkret ein:
- Sind die aktuellen Ereignisse in Afghanistan grundsätzlich geeignet, um einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG erfolgversprechend zu begründen?
- Bis wann und in welcher Form ist ein etwaiger Folgeantrag zu stellen?
- Für welche Personengruppe empfiehlt sich das Stellen eines Asylfolgeantrages?
- Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist
- Personen, denen geringerer Schutz (etwa Abschiebungsverbot) gewährt worden ist
- Personen, die eine anderweite Aufenthaltserlaubnis besitzen (etwa § 25a, § 25b oder § 19d AufenthG)
- Personen in Duldung - einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Die Entscheidung für oder gegen einen Folgeantrag erfordert eine Abwägung und Begründung im Einzelfall, die auch unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters/einer Rechtsberaterin erfolgen sollte.
Falls bei der Befassung mit der Thematik grundlegende Fragen zum Asylfolgeantrag aufkommen, ist die Arbeitshilfe "Der Asylfolgeantrag" vom DRK und dem Infoverbund Asyl und Migration zu empfehlen.
Hessen im Abschiebemittelfeld: Abschiebehaft als Standardverfahren?
Die Zahlen haben sich seit 2015 verdreifacht.
Bayern federführend,
Hessen im Mittelfeld
Informationen für Schutzsuchende aus Afghanistan
Im Sommer 2021 kam es zu dramatischen Entwicklungen in Afghanistan. Diese führen auch dazu, dass sich viele Menschen danach erkundigen, wie Familienangehörige, Freund*innen und Kolleg*innen aus Afghanistan in Sicherheit gebracht werden können. Inzwischen wurden verschiedene Informationen hierzu veröffentlicht, auf die wir hier hinweisen möchten.
- Evakuierung/Ausreise
- Ortskräfte
- Laufend aktualisierte Informationen
- Familienzusammenführung
- Afghan*innen in Deutschland
- Länderinformationen
- Aktionen
www.asyl.net/start/informationen-fuer-schutzsuchende-aus-afghanistan/
Neue rechtliche Handreichung: "Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft" (mit Hessenfokus)
Die in der paritätischen Fachgruppe Migration bereits angekündigte Handreichung zum Thema "Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft - Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit in Hessen" ist veröffentlicht worden.
Herausgeber sind die Liga Hessen und der Hessische Flüchtlingsrat, Autorin ist Prof. Dr. Marei Pelzer von der Hochschule Fulda.
Hier geht es zur Handreichung (PDF) / hier geht es zur gemeinsamen PM der Liga und des HFR.
Printexemplare können bestellt werden bei:
POST die zu knapp oder nach dem Anhörungstermin zugestellt wird
»Das Asylbundesamt verschickt derzeit in großer Zahl Anhörungsladungen, die ein Datum vier bis sieben Tage vor dem jeweiligen Anhörungstermin tragen. Die treffen zum Teil extrem knapp aber auch verfristet, also am Tag des Termins oder am Tag danach, ein. «
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Das Netzwerk "Berlin hilft!" hat jetzt eine schnelle Arbeitshilfe zu diesem Thema veröffentlicht, um negativen Auswirkungen solcher verspäteten Zustellungen auf das Asylverfahren entgegenwirken zu können. Die Tipps für Betroffene und Unterstützer/-innen sind verbunden mit der Aufforderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch die Einhaltung einer Mindestladungsfrist von 14 Tagen ein faires Verfahren sicherzustellen. www.berlin-hilft.com
Beratungsstellen
BLEIB in Hessen II bietet Flüchtlingsberatung und -begleitung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt
Die Vielzahl an Maßnahmen, Kursen und Angeboten von Bund, Kommunen und lokalen Trägern erfordert immer mehr eine gute Vernetzung, kontinuierliche Begleitung und asylrechtliches Wissen.
Seit 2008 beraten und begleiten wir Frauen, Männer und junge Geflüchtete und Geduldete von 16 bis 65 Jahren und vermitteln sie in Sprachkurse/ESF-BAMF-Kurse, Weiterbildung, Praktika/ Berufs-orientierung, Ausbildung und Arbeit, je nach Aufenthaltsstatus, Wunsch und Fähigkeiten. Unsere Expert/innen beraten Flüchtlinge in jedem Aufenthaltsstatus nicht nur mit sicherer Bleibeperspektive. Wir beraten kostenlos, individuell, vertraulich und prozessbegleitend.
Neben der Flüchtlingsberatung bieten wir asylrechtliche Schulungen für Jobcenter und Arbeitsagenturen an und sind Ansprechpartner für Unternehmen.
Die Beratungsbüros des Netzwerkes "BLEIB in Hessen II" sind in sieben Landkreisen Hessens vertreten und werden gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
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Das BLEIB-Beratungsbüro für Marburg-Biedenkopf ist bei der Praxis GmbH Marburg:
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Praxis GmbH
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BLEIB@praxisgmbh.de
Bürozeiten
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Termine nach Vereinbarung
Der Einzelfall zählt
im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Problemen oder sogar drohender Abschiebung sowie Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen, gibt es bei PRO ASYL eine Einzelfallberatung.
Es ist eine spendenfinanzierte Einzelfallhilfe für Flüchtlinge im Asylverfahren.
Jetzt neu – Rechtsberatung für Vereine und ehramtlich Engagierte
Immer wieder werden an die Servicestelle spezielle Fragen zum Vereinsrecht gerichtet, bei denen es sinnvoll ist, einen juristischen Rat einzuholen.
Aus diesem Grund arbeiten wir nun mit einem Rechtsanwalt zusammen, der sich auf Vereinsrecht spezialisiert hat.
Je nachdem, wie komplex die Fragen oder Anliegen sind, können wir den Rechtsanwalt entweder hinzuzuziehen oder ein persönliches für Sie kostenloses Beratungsgespräche mit ihm vermitteln.
Zur Klärung Ihrer Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte wie gewohnt zunächst an die Servicestelle unter der Telefonnummer: 06421 405-1789 oder E-Mail:
Kostenlose Rechtsberatung des Ausländerbeirats wird erweitert
Fast 20 Jahre bietet der Ausländerbeirat die kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen und Migranten sowie Engagierte vor allem im Ausländerrecht an. Seit Anfang Juli gibt es jetzt Veränderungen im Team.
Eine besondere Neuerung betrifft die Zielgruppe der Migrantinnen: In der Analyse der Beratungsfälle von 2018 fiel auf, dass wenige ratsuchende Frauen zu der Beratung kommen. Um hier das Angebot zu verbessern wird Rechtsanwältin Stephanie Dahmen immer am ersten möglichen Donnerstag des Monats die Rechtsberatung übernehmen.
Zusätzlich zu Rechtsanwalt Gunther Specht, der schon von Anfang an berät, kommt außerdem Rechtsanwalt Florens von Heydwolff mit ins Team.
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Medine Celik, stellvertretende Vorsitzende des Ausländerbeirats: "Der Vorteil ist jetzt, dass wir mit 3 Juristen möglichst alle Termine abdecken können. Das wir jetzt eine Juristin im Team haben ist eine gute Ergänzung. Es gibt Themen, die Frauen möglicherweise lieber mit einer anderen Frau besprechen. Natürlich können auch Männer weiterhin am ersten Donnerstag des Monats in die Beratung."
Goharik Gareyan, Vorsitzende des Ausländerbeirats, betont die Wichtigkeit der Rechtsberatung: "Es ist nicht einfach Juristen zu finden, die den Schwerpunkt auf Ausländerrecht haben und die Zeit haben für den Ausländerbeirat zu beraten. Trotzdem ist es uns ein wichtiges Anliegen, diese Beratung anzubieten: Sie ist ein wichtiger Teil der vielen Unterstützungs- und Beratungsangebote in Marburg und im Landkreis." 2018 gab es 293 Beratungsfälle, mit Ratsuchenden aus mindestens 46 Ländern.
Die Rechtsberatung findet donnerstags in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats statt, von 16 bis 18 Uhr. Die Geschäftsstelle ist im Rathaus im 2. Stock, Raum 15. Es ist eine offene Sprechstunde, es müssen keine Termine vereinbart werden.
Änderungen der Rechtsberatung werden auf der Homepage des Ausländerbeirates und auf der Facebook Seite bekannt gegeben.
Pressemitteilung des Ausländerbeirates als PDF
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maria Mahler
Geschäftsstelle des Ausländerbeirates
der Universitätsstadt Marburg
Maria Mahler (M.A.)
donnerstags von 16 bis 18 Uhr
Markt 1, 2. OG, Raum 15
35037 Marburg
+49-(0)6421 201 1715
www.ausländerbeirat-marburg.de
Rechtsanwält*innen, die Vertretungen in Fragen des AsylbLG übernehmen
Grundsätzlich sind AsylbLG-Bescheide der zuständigen Sozialämter hoch fehleranfällig.
Gerne wird die von Amts wegen und taggenau vorzunehmende Umstellung auf die Analogleistungen nicht vorgenommen (bis 21.08.2019 nach 15 Monaten; danach erst nach 18 Monaten). Oder Mehrbedarfe für Alleinerziehende in Analogleistungen werden "vergessen". Oder es wird pauschal z. B. ein in der Unterkunft bestehender Internetzugang angerechnet.
Hinzu kommen neue Sanktionstatbestände, die seit dem Inkrafttreten des sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetzes hinzugekommen sind sowie die mit dem Gesetz neu eingeführte Einstufung von alleinstehenden Personen in Flüchtlingsunterkünften in die Bedarfsstufe 2, die mit einer 10%igen Kürzung im Vergleich zur bislang angesetzten Bedarfsstufe 1 einhergeht - mit der Begründung, dass auch einander völlig fremde alleinstehende Personen in Unterkünften gemeinsam wirtschaften könnten und daher eine sog. "Schicksalsgemeinschaft" bilden.
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Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Bescheide Ihrer Klient*innen fragwürdig sind, v. a. in Gemeinschaftsunterkünften vom Regelsatz Posten abgezogen werden, die nicht eindeutig nachvollziehbar sind, dann können Sie die Betroffenen gerne an einen der Anwältinnen/Anwälte auf der Liste verweisen. Aber auch gegen die neue Einstufung Alleinstehender in die Bedarfsstufe 2 sollte rechtlich vorgegangen werden, auch wenn diese mittlerweile gesetzlich normiert ist. Aus anderen Bundesländern liegen mittlerweile erste Anzeichen dafür vor, dass Gerichte dieser Einstufung nicht folgen werden. So z. B. das Sozialgericht Landshut in einem Eilbeschluss, wobei das Hauptsacheverfahren noch aussteht.
Hilfreich wäre, wenn vorher ein Beratungshilfeschein vorliegt, den man über das zuständige Amtsgericht am Wohnort der Betroffenen erhalten kann. Dieser dient dann der Beratung und einem Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid. Der Antrag kann vor Ort auch mündlich gestellt werden. In der Regel sollte es reichen, wenn die Betroffenen ihren letzten AsylbLG-Bescheid mitbringen, um ihre Mittellosigkeit nachweisen zu können. Ideal wäre noch ein aktueller Kontoauszug, auf dem deutlich wird, dass kein sonstiges Vermögen vorhanden ist. Manche Anwälte/Anwältinnen beginnen die Beratung kulanter Weise zwar schon vor Vorlage des Beratungshilfescheins; dieser muss dann aber unverzüglich eingeholt werden. Nähere Informationen zur Beratungshilfe inkl. Formulare finden Sie hier.
Herr Bender, Dominik
Seilerstraße 17
60313 Frankfurt
069 7079770
Frau Knoblauch, Katrin
Sandweg 9
60316 Frankfurt
069 490392
Herr Plischke, Jan
Carl-Benz-Str. 5
35440 Linden
06403 7797170
Frau Poveda Guillén, Elisabet
Sandweg 9
60316 Frankfurt
069 490392
Frau Steffen, Eva
Aachener Str. 60-62
50674 Köln
0221 355017-35
Frau Tesfaiesus, Awet
Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel
0561 50618730
Herr Wohnig, Christopher
Adolfsallee 27/29
65185 Wiesbaden
0611 37 26 00
Gesetze
Aufenthaltstitel in Marburg jetzt online beantragen!
Die Universitätsstadt Marburg hat einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Ab sofort können Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug und zu Studien- und Ausbildungszwecken online beantragt werden. Hier ist der Link zur Meldung
Alle Online-Dienste der Stadt Marburg finden sich unter digital.marburg.de.
BMJ - BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
Gesetzestexte
- Asylbewerberleistungsgesetz (www.juris.de) (als PDF)
- Asylgesetz (www.juris.de) (als PDF)
Für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik
Ein Aufruf von 270 Wissenschaftler*innen
Wieder einmal steht der Umgang mit Geflüchteten im Fokus der politischen Debatten. In der Öffentlichkeit wird darüber sinniert, man müsse "Undenkbares denken", "moralisch schwierige Entscheidungen treffen", und es wird nach einer "Wende in der Migrationspolitik wie dem Asylkompromiss der 1990er Jahre" verlangt. Nun steht die Annahme im Raum, es bedürfe eines "Deutschlandpakts gegen irreguläre Migration".
Anstatt weiterer Einschränkungen in einem "Deutschlandpakt" braucht es jetzt einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik
Als Wissenschaftler*innen aus dem Asylrecht und der Fluchtforschung, die seit Jahren die Flüchtlingspolitik untersuchen und kommentieren, sehen wir die jüngsten politischen Debatten und Forderungen mit großer Sorge. Die Debatte über Flucht und Asyl wird weitestgehend faktenfrei geführt. Dadurch werden Ängste geschürt und gesellschaftliche Probleme Schutzsuchenden angelastet. Zudem werden kurzerhand rechtsstaatliche und menschenrechtliche Minimalstandards für populistische Überschriften geopfert.
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Wir wenden uns daher mit entschiedenem Nachdruck gegen den Versuch, im Schnellverfahren und in einem "Deutschlandpakt" die Entrechtung von Menschen auf der Flucht weiter voranzutreiben. Stattdessen bedarf es eines bundesdeutschen Menschenrechtspakts in der Flüchtlingspolitik.
Ein solcher Menschenrechtspakt ermöglicht es, jenseits populistischer Parolen eine menschenrechtskonforme Ausrichtung in den Mittelpunkt zu stellen. Dies wäre keinesfalls neu, sondern würde auf dem bestehenden rechtlichen und politischen Rahmen beruhen.
In dem Pakt sollten politische Strategien zum Umgang mit Schutzsuchenden festgehalten und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Gesellschaft konkretisiert werden. So gibt es entgegen der öffentlich geführten Debatte in Deutschland Kommunen, die Menschen aufnehmen wollen und Platz für Schutzsuchende haben; diese Angebote muss die bundesdeutsche Politik wahr- und ernstnehmen, auch um Druck von überlasteten Kommunen zu nehmen. Zudem ist eine nachhaltige Planung für die Aufnahme der Menschen in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt umzusetzen. Die nötigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Betreuungseinrichtungen und Schulen, kommen am Ende allen Menschen zugute. Um gesellschaftlichen Spannungen entgegenzuwirken, sollte die Gesellschaft involviert und müssen Debatten sachorientiert, empiriebasiert und konstruktiv geführt werden.
Die Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Normen, zu der sich Deutschland vertraglich und im Rahmen der EU verpflichtet hat, ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Auch auf europäischer Ebene darf die Bundesregierung daher eine Abschottungspolitik mit tödlichen Grenzen nicht unterstützen. Stattdessen muss sich die deutsche Politik für ein Ende der menschenrechtswidrigen Pushbacks, der Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen sowie für rechtsstaatliche Asylverfahren einsetzen. Die Lage in den Herkunfts- und Transitstaaten zu verbessern, ist natürlich relevant, aber Deutschland darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen und muss die reale aktuelle Menschenrechtslage berücksichtigen.
Gerade die Bundesrepublik Deutschland hat eine historische Verantwortung für das Flüchtlings- und Asylrecht. Im Zweiten Weltkrieg hat die nationalsozialistische Gewalt zur Verfolgung, Vertreibung und Ermordung von Millionen von Menschen geführt. Versuche, in der internationalen Staatengemeinschaft eine Einigung zur Aufnahme von jüdischen und anderen Flüchtlingen zu erzielen, scheiterten; im Angesichts des Todes standen daher viele vor verschlossenen Türen. Unter dem Eindruck dieser Gräueltaten und dieser Schutzverweigerung hat die Staatengemeinschaft nach 1945 verbindliche Flüchtlings- und Menschenrechtsabkommen geschaffen. Sie gelten als historische Meilensteine. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und alle Menschenrechtsabkommen ratifiziert und sich somit zur Einhaltung der darin verbrieften Rechte verpflichtet.
Wie bedeutsam die Einhaltung dieser Rechte sind, belegen nicht zuletzt die Erfahrungen der 1990er Jahre. Durch den sogenannten "Asylkompromiss" von 1992 wurden weitreichende asylrechtliche Einschränkungen eingeführt. Sie wirkten gemeinsam mit der medialen Berichterstattung als Brandbeschleuniger für flüchtlingsfeindliche und rassistische Gewalt. Dies muss heute Warnung für die gefährlichen Folgen populistischer und restriktiver Politiken sein und nicht Vorbild für die Flüchtlingspolitik.
Die rasche Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge war und bleibt richtig und wichtig. Sie darf nun aber nicht gegen ebenso schutzbedürftige andere Geflüchtete ausgespielt werden. Die Menschenrechte müssen der Maßstab der bundesdeutschen Politik sein. Dies gilt es, in einem neuen Menschenrechtspakt für die Flüchtlingspolitik zu bekräftigen und zu konkretisieren.
Quelle: verfassungsblog.de/fur-einen-menschenrechtspakt-in-der-fluchtlingspolitik
Grundgesetz – Broschüre
ist eine Hilfe, um das Leben in Deutschland besser einordnen und verstehen zu können. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was das Grundgesetz ist und welche Bedeutung es für die Menschen in Deutschland und nun auch für die Flüchtlinge haben. Sie werden einige Rechte, aber auch Pflichten kennenlernen. Außerdem werden Ihnen Frauen und Männer, die zum Teil selber nach Deutschland zugewandert sind, erzählen, was sie mit dem Grundgesetz verbinden.
Auszüge aus dem Inhalt: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Ehe und Familie etc..
PDFs in verschieden Sprachen: de, ar, en, fa, fr, kur
Hessisches Petitionsgesetz
Der Hessische Flüchtlingsrat hat soeben seine Stellungnahme zu den beiden Entwürfen eines hessischen Petitionsgesetzes vorgelegt.
Ergebnis: Nur der Alternativentwurf der Linken sichert die aufschiebende Wirkung bei geplanten Abschiebungen explizit.
Der gemeinsame Entwurf von CDU, Grünen, FDP und SPD überlässt die Klärung dieser Frage einem Erlass des Innenministeriums.
Wie wirkt sich das geplante hessische Petitionsgesetz auf Migrantinnen und Migranten aus? Eine Stellungnahme des Hessischen Flüchtlingsrats zum gemeinsamen Entwurf von CDU, Grünen, FDP und SPD sowie zum Alternativentwurf der Linken
Informationen zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz
Ab September 2019 ändern sich die monatlichen Zahlbeträge. Dies gilt für ganz Deutschland!
Wichtig für Sie:
- Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem "Heim", leben, dann stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Unterkunft, die Möbel und den Strom. Das sind Sachleistungen!
Daher gibt es eine neue Bedarfsstufe, also einen anderen Geldbetrag im Monat für Personen im "Heim". Diese werden dann ein bisschen weniger Geld bekommen. - Alle anderen Bedarfe wurden ebenfalls neu berechnet, diese finden Sie in der Tabelle auf der Rückseite!
- Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbG (sog. Analog-Leistungen) erhalten Sie ab September 2019 nach 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_2 Sprachen (Tigrinya, Englisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_4 Sprachen (Deutsch, Arabisch, Dari / Farsi, Türkisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_6 Sprachen (obere kombiniert)
Überblick über die rechtlichen Veränderungen für Geduldete
In den vergangenen zwei Jahren gab es viele Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die auch die rechtliche Situation von Geduldeten stark verändert haben.
Einige der Änderungen werden hier dargestellt:
- Duldung in Deutschland
- Arbeiten und Studieren in Deutschland
- Anspruch auf Sozialleistungen
- Medizinische Versorgung
- Zugang zu Sprach‐ und Integrationskursen
- Eröffnung von Bankkonten
- Einschränkung der Bewegungsfreiheit
- Wohnen in Deutschland
- Bleiberecht in Deutschland
- Neue Abschieberegeln
Rechtliche Veränderungen für Geduldete
(Stand: August 2016)
Steuererleichterung
Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz für freiwillige Flüchtlingshelfer
Die PDF-Datei "Kurzinfo Flüchtlingshilfe Versicherungsschutz NEU" enthält Informationen zum Versicherungsschutz von Helfern in der Flüchtlingsbegleitung.
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Keine Termine |
Landkreis Marburg-Biedenkopf:
- Wohnung: E-Mail-Adresse, bei dem Sie über zur Verfügung stehenden Wohnraum informieren können: wohnraum-ukraine@marburg-biedenkopf.de
- Dazu könnt Ihr ebenfalls die Hotline 06421 405-7272 anrufen. Sie ist erreichbar Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, kommendes Wochenende (5. und 6. März, von 10.00 bis 20.00 Uhr). Auf www.marburg-biedenkopf.de werden wir auch ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen hinterlegen (dazu habt bitte noch etwas Geduld)
- Dolmetschende: Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit ukrainischen Sprachkenntnissen melden sich unter bewerbung-dolma@marburg-biedenkopf.de
- Spenden: Geldspenden sind in der aktuellen Situation das beste Hilfsmittel. Spenden nimmt der DRK Kreisverband Marburg-Gießen e.V. entgegen. Spendenkonto www.drk-mittelhessen.de/spenden
oder
per Banküberweisung unter dem
Stichwort "Nothilfe Ukraine"
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
DE 02 5335 0000 0011 0066 20
BIC: HELADEF 1MAR
hier: Marburg-Biedenkopf - mein Landkreis
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