Fördermittel
Anträge
Bewerbung für Bürger*innen-Budgets 2024 und Jury Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Bürger*innen-Budgets des Landkreises gehen an den Start und fördern dieses Jahr mit drei Budgets und einem Gesamtfördervolumen von über 100.000 Euro Projekte aus der Zivilgesellschaft!
Welche Budgets gibt es?
Für das Jahr 2024 gibt es insgesamt drei Budgets, die jeweils einen eigenen Förderschwerpunkt haben. Pro Projekt ist eine Förderung von 500 bis maximal 2.000 Euro möglich.
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Das Jugend-Budget - Wir für uns fördert gezielt Projekte, die junge Menschen an Gestaltungsprozessen teilhaben lassen, ihnen Erfahrungen der Selbstwirksamkeit ermöglichen sowie deren Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern. Die Projekte können dabei vielfältig sein - die Gestaltung von Jugendräumen/Jugendclubs, generationsübergreifende Projekte/Veranstaltungen oder auch Vorhaben im Bereich Bildung und Kultur sind möglich und förderfähig.
Das neue Ehrenamts-Budget - Gemeinsam engagiert wird 2024 erstmals zur Verfügung gestellt und unterstützt Vorhaben zur Stärkung der Kooperation von Ehrenamtlichen. Ziel der Projekte ist es, Engagierte zur Vernetzung und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zu motivieren. Mögliche Kooperationen können zwischen Vereinen entstehen aber auch die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen, beispielsweise im Sportverein, ist möglich.
Das Bürger*innen-Budget Nachhaltigkeit und Klimaschutz legt den Fokus auf nachhaltige Projekte aus der Zivilgesellschaft, die sich beispielsweise für den Naturschutz, die Reduzierung von Emissionen oder den Erhalt der Biodiversität einsetzen. Aber auch Projekte, die sich mit der Stärkung von Gemeinschaften auseinandersetzen, können eine Förderung erhalten.
Die Einreichung von Projektanträgen ist bis zum 15. Mai 2024 möglich!
WANTED: Jury-Mitglieder für das Bürger*innen-Budget Nachhaltigkeit und Klimaschutz!
Das Besondere der Bürger*innen-Budgets ist, dass eine Jury aus Einwohner*innen des Landkreises über die Verteilung der Fördermittel entscheidet. In ein bis drei Jury-Sitzungen werden die Anträge gemeinsam diskutiert und anhand eines Punktesystems bewertet. Da jedes Budget einen eigenen Förderschwerpunkt hat, wird auch für jedes Budget eine eigene Jury gebildet. Für das Bürger*innen-Budget Nachhaltigkeit und Klimaschutz suchen wir noch engagierte Menschen, die Lust haben mitzuentscheiden und sich einbringen wollen.
Die Bewerbung ist noch bis zum 15. Mai 2024 möglich!
Weitere Informationen zu den Budgets und der Jury sowie alle Formulare finden sich auf der Beteiligungsplattform.
Hessische Flüchtlingsrat kann Hilfsgelder für anwaltliche Betreuung von Flüchtlingen über Pro Asyl mobilisieren
Der hessische Flüchtlingsrat kann Hilfsgelder für anwaltliche Betreuung von Flüchtlingen über Pro Asyl mobilisieren.
Mit den aktuellen PDF "Rechtshilfe-FlüRa-Formular kann der Antrag über / an den Flüchtlingsrat gestellt werden.
(Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den - Kosten für Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte im Asyl- / ausländerrechtlichen / sozialhilferechtlichen / anderweitigen gerichtlichen Verfahren - Kosten für Gutachter*innen)
Der Antrag wird vom HFR auf Vollständigkeit überprüft und ob es eine besondere Bedeutung bei dem Fall gibt. Eine Entscheidung über den Zuschuss fällt Pro Asyl.
Die Anträge können Sie an Herrn André Heerling,
Verleihbedingungen der Musikanlage, LD ROADMAN 102, der Flüchtlingshilfe Gladenbach
Die Flüchtlingshilfe Gladenbach hat mit Hilfe der Hessischen Staatskanzlei eine Musikanlage erwerben können. Diese Musikanlage stellen wir kostenfrei auch anderen Flüchtlingshilfen oder sonstigen, ehrenamtlich tätigen, Initiativen zur Verfügung.
Die Musikanlage ist ausreichend für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen. Die Musikanlage ist auch für den Betrieb ohne Stromanschluss geeignet. Die Akkus reichen laut Herstellerangaben für 5 Stunden. Dazu ist die Anlage mit einem mobilen Mikrophon ausgestattet. Mit der Anlage kann man CDs, USB-Sticks und SD Karten abspielen.
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Im PDF finden Sie die technischen Details und die Gebrauchsanweisung für den LD ROADMAN 102 (Portable Sound System 150 W).
Die Musikanlage der Flüchtlingshilfe Gladenbach kann über Nurgül Santur, Koordinierungsstelle für Flüchtlingsinitiativen des Landkreises (
Dort muss der geplante Termin, die Anzahl der Ausleihtage und die Veranstaltung genannt werden. Ebenso der Name des/der Ausleihenden und seine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung braucht den Zusatz, "umfasst, deckt auch, Schäden bei Leih- und Mietgeräte ab".
Die Verleihung der Musikanlage erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen! Darum sollten bereits bei der Planung einer Veranstaltung unbedingt die Verfügbarkeit der Anlage erfragt werden.
Die Musikanlage muss, nach vorheriger Terminabsprache, eigenständig in Gladenbach abgeholt werden und nach dem Gebrauch auch wieder umgehend nach Gladenbach zurückgebracht werden.
Bei Abholung der Anlage muss eine Kopie der Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung übergeben werden, die bei Rückgabe zurückgegeben wird. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 200,- € einbehalten. Diese Kaution wird bei unversehrter und Termingerechter Rückgabe der Anlage vollständig wieder ausgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe werden je angefangenem Tag 20,- € der Kaution einbehalten.
Sollte es bei der Nutzung der Anlage zu Beschädigungen gekommen sein, dann muss der/die Ausleihende diese an Nurgül Santur melden und sich umgehend, nach Rücksprache mit der Flüchtlingshilfe Gladenbach, um die Reparatur der Musikanlage kümmern.
Damit wir die Musikanlage alle möglichst lange nutzen können, bitten wir euch gut auf das Gerät aufzupassen und es pfleglich zu behandeln.
Projektmittel, Förderprogramme, Zuschüsse
Dolmetscherservice für das Sozial- und Gesundheitswesen im Landkreis Marburg-Biedenkopf
DolMa Marburg-Biedenkopf
Wir vermitteln kompetente Dolmetscherinnen und Dolmetscher in den Sprachen:
- Albanisch
- Amharisch
- Arabisch
- Armenisch
- Bosnisch
- Bulgarisch
- Chinesisch
- Englisch
- Französisch
- Georgisch
- Griechisch
- Hindi
- Igbo
- Indonesisch
- Italienisch
- Kosovarisch
- Kroatisch
- Pidgin Englisch
- Kurdisch/Kurmanci (Nordkurdisch)
- Kurdisch/Bahdini
- Kurdisch/Sorani (Zentralkurdisch)
- Kurdisch/Zaza-Gorani (Nordwest-Iran)
- Mazedonisch
- Niederländisch
- Paschtu
- Persisch/Dari (Afghanistan)
- Persisch/Farsi (Iran)
- Polnisch
- Portugiesisch
- Punjabi
- Rumänisch
- Russisch
- Serbisch
- Slovenisch
- Slowakisch
- Somali
- Spanisch
- Tadjikisch
- Tigre
- Tigrinya
- Tschetschnisch
- Türkisch
- Ukrainisch
- Ungarisch
- Urdu
- Vietnamesisch
- Yoruba
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Hintergrund:
Der Dolmetscherservice Marburg-Biedenkopf ist durch eine Initiative aus dem Demografieprojekt des Landkreises MarburgBiedenkopf entstanden.
Ziel unserer Initiative ist es, Migrant-innen und Migranten im Landkreis Marburg-Biedenkopf einen besseren Zugang zur Gesundheits-versorgung und zu sozialen Diensten zu verschaffen. Denn Kommunikationsbarrieren sind der Hauptgrund dafür, dass Migrantinnen und Migranten weder ausreichend über die Gesundheits-angebote und sozialen Dienste informiert sind noch diese optimal in Anspruch nehmen können. In der fachlichen Diskussion über eine verbesserte Versorgung von Migrantinnen und Migranten wird die sprachliche Verständigung als dringlichste Notwendigkeit angesehen.
Ärzte und Berater stoßen mangels eigener Kenntnisse über Sprache und Kultur von Menschen nichtdeutscher Herkunft bei dem Versuch der Verständigung oft an ihre persönlichen Grenzen. Der Kontakt bleibt für beide Seiten unbefriedigend, wenn die Begegnung mit "Nicht-verstehen" endet.
Dolmetscherleistungen für den direkten sprachlichen Austausch und ein Übersetzungsservice für schriftliche Mitteilungen sind die Instrumente, um die Versorgung von Migranten/-innen zu verbessern.
Die Erfahrungen ähnlicher Dolmetscherdienste in anderen Bundesländern bestätigen diesen Ansatz.
Fragen zu Auftragserteilung, Einsätzen oder
Rechnungen?
Koordinierungsstelle DolMa
Raiffeisenstraße 6, 35043 Marburg
Tel.: 06421 405-4181
Fax: 06421 405-4211
E-Mail:
Internet: www.lkmb.de/dolma
Servicezeiten: Montag - Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr
Fragen zu Bewerbung, Schulung und Konzept?
Marktstr. 6, 35260 Stadtallendorf
Tel.: 06428 447-2216
E-Mail:
Internet: www.lkmb.de/dolma
Erstattung von Kosten für Dolmetschende
Das Büro für Integration des Landkreises Marburg-Biedenkopf übernimmt auch diesem Jahr pro Initiative/Verein bis zu 400 € für den Einsatz von Dolmetschenden in der Unterstützung von Geflüchteten.
Das Büro für Integration empfiehlt den Einsatz des Dolmetscherservices des Landkreises DolMa, der qualifiziert und kostengünstig arbeitet (24 € pro Stunde, plus Fahrtkostenpauschale).
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In diesem Fall bitte wie folgt vorgehen:
- Absprache mit dem Büro für Integration (Miriam Leiberich: 06428 447-2216 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ), um zu klären, ob noch Mittel verfügbar sind und um über Anfrage zu informieren. - Bestellung einer/eines Dolmetschenden bei der Koordinierungsstelle von DolMa (06421 405-4181 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) unter Angabe von:- Sprache (Dialekt, Herkunftsland)
- Name oder Fallnummer der Klientin/Patientin bzw. des Klienten/Patienten
- Datum und Uhrzeit des Einsatzes
- Genaue Adresse des Einsatzortes (sowie ergänzende Informationen z.B. Station, Etage, Zimmer)
- Die/der Dolmetschende bringt zum Einsatz eine Rechnung mit. Vergessen Sie bitte nicht unten in die Kästen als Auftraggeber*in Ihren Namen/den Namen der Initiative bzw. des Vereins einzutragen und zu unterschreiben.
Nur bei einem vollständig ausgefüllten Formular können die Kosten übernommen werden. - Im Anschluss prüft die Koordinierungsstelle von DolMa den Einsatz, erfasst die erforderlichen Daten und schickt Ihnen die Rechnung zu. Bitte überweisen Sie die Kosten an die/den Dolmetschenden.
- Schicken Sie im Anschluss das ausgefüllte Formular zur Kostenerstattung mit einer Kopie der Rechnung an das Büro für Integration. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten.
Wenn die Flüchtlingsinitiativen die/den Dolmetschenden nicht über DolMa bestellen möchte oder die Mittel für schriftliche Übersetzungen nutzen möchten, müssen die Kosten von der Initiative ausgelegt werden. In diesem Fall können Sie eine Kopie der Rechnung zusammen mit dem Formular zur Erstattung von Auslagen an das Büro für Integration senden.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne immer an uns wenden: 06428 447-2216 oder
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und bedanken uns sehr herzlich für Ihr Engagement!
i.A.
Miriam Leiberich
Büro für Integration
Förderfond Begegnung und Zusammenhalt - Bewerbungsende 30.09.2023
Liebe Engagierte und Interessierte an neuen Formen der Arbeit von, mit und für Menschen mit Lebenserfahrung,
mit dieser Mail, möchte ich auf ein neues Förderprojekt hinweisen. Noch bis zum 30. September ist es möglich bei der Stiftung Mitarbeit aus dem Förderfonds Begegnung und Zusammenhalt Mittel zu beantragen. Hier ein Auszug aus der Homepage der Stiftung:
"Gesellschaftlicher Zusammenhalt bildet die Grundlage unseres Miteinanders in einer stabilen Demokratie. Dieser Zusammenhalt muss jedoch immer wieder aufs Neue geschaffen und gelebt werden. Ziel des Förderfonds »Begegnung und Zusammenhalt« ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken.
Im Mittelpunkt stehen öffentliche Orte, an denen sich Menschen im Alltag unkompliziert begegnen können. Gesucht werden bundesweit zivilgesellschaftliche Organisationen, die den jeweiligen Alltagsort mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für Begegnungen verwandeln und dabei mit den jeweiligen Ortebetreibern zusammenarbeiten. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000,- Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert. Bewerbungen sind vom 3. Juli bis zum 30. September 2023 möglich."
Vielleicht sind Sie ja auch gerade auf der Suche nach neuen Begegnungsorten, haben schon ein ganz konkretes Projekt im Auge oder lassen sich von der Aussicht auf Fördermittel inspirieren.
Egal, wo Sie stehen, wenn Sie eine gute Idee haben, ist ein Antrag sicher lohnend.
Hier der Link zum Förderfonds, auf dem Sie alle nötigen Informationen finden:
www.begegnungsfonds.de
Förderwettbewerb "MitMenschen - Gemeinsam stark"
Stiftung MitMenschen fördert Jugendhilfsprojekte
Mit dem Förderwettbewerb "MitMenschen - Gemeinsam stark" unterstützen wir bereits zum vierten Mal Jugendhilfsprojekte mit insgesamt 120.000 Euro.
Wir freuen uns, wenn Sie den Hinweis an Einrichtungen in der Region weitergeben.
Außerschulische gemeinnützige Einrichtungen und Vereine in der Region Hessen und Thüringen sind willkommen: Unter dem Motto "Zusammen lernen und wachsen" suchen wir nach Projekten, die Kinder und Jugendliche in ihrer Teilhabe und Chancengleichheit unterstützen, ihre Fähigkeiten fördern und Perspektiven für eine positive Zukunft schaffen.
40.000 Euro Publikumspreise
Über die Vergabe von 20 Publikumspreisen wird vom 06. Juni bis zum 29. Juni abgestimmt.
80.000 Euro Jury- und Mitarbeiterpreise
Unabhängig davon vergeben unsere Jury und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Förderpreise in Höhe von insgesamt 80.000 Euro.
Für alle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Ihr Team von "MitMenschen - Gemeinsam stark"
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Förderwettbewerb "MitMenschen - Gemeinsam stark"
mitmenschen-gemeinsam-stark.de
Wettbewerbsbüro:
Social Value GmbH
Merheimer Str. 81, 50733 Köln
Tel: 0221 677 746 83
Amtsgericht Köln HRB 64073
Geschäftsführer: Lukas Dopstadt
Jugendbeteiligung erlebbar machen - das Jugend-Budget geht in die zweite Runde
Kreis unterstützt Projekte, die die Teilhabe von jungen Menschen fördern, mit einem "Jugend-Budget"
Das "Jugend-Budget" fördert Projekte und Vorhaben, die die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen und jungen Menschen von 14 bis einschließlich 26 Jahren unterstützen. Gefördert werden Projekte , bei denen sich Jugendliche mit ihren Ideen und Vorstellungen aktiv einbringen.
Dies bezieht sich sowohl auf die Gestaltung von digitalen und analogen Räumen, Veranstaltungen aber auch auf Projekte in der Bildung, Strukturentwicklung, Kultur und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum.
Preiswürdige Themen können beispielsweise die Einführung eines Jugendforums, die Mitwirkung bei der Gestaltung von Sport- und Spielplätzen oder die Durchführung bestimmter Veranstaltungen sein - also von jungen Menschen aktiv geleistete Beiträge zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Umwelt.
Das "Jugend-Budget" richtet sich an Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Träger der kommunalen Jugendarbeit und Bildungsträger. Darüber hinaus sind auch Einzelpersonen zur Teilnahme berechtigt. Ausgenommen ist die Universitätsstadt Marburg.
Eine aus Einwohner*innen des Landkreises gebildete Jury entscheidet, welche Projekte gefördert werden. Diese soll vorrangig aus jungen Menschen zwischen 14 bis einschließlich 26 Jahren und darüber hinaus aus Menschen mit Erfahrung in der Jugendarbeit (haupt- oder ehrenamtlich) gebildet werden. Die Jury zum "Jugend-Budget" wird aus einem Bewerber*innen-Pool quotengestützt ausgewählt. Die Jury wird für das "Jugend-Budget" im Jahr 2023 ausgewählt.
Der Antrag zur Projektförderung ist unterschrieben bis zum 15.05.2023 an den Landkreis Marburg Biedenkopf, Fachdienst Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung zu senden, die Zusendung ist postalisch und per Mail an
Weitere Informationen:
mein-marburg-biedenkopf.de/jugendpartizipation/JuBu-2023
Miteinanderticket solidarisch Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Miteinanderticket solidarisch ist ein Leihsystem. Angeboten wird es vom RMV Marburg-Biedenkopf zusammen mit dem Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf sowie mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund. Berechtigte Personen können in Ausgabestellen des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf eine Fahrtberechtigung für eine Woche für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ausleihen.
Auf diese Weise möchten der RMV Marburg-Biedenkopf und das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf einen neuen Zugang zu Bus und Bahn und damit die Möglichkeiten zur kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Gelegenheitsfahrten, um Krankenbesuche zu machen oder Bildungs-, Freizeit und Kulturveranstaltungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu tätigen. Gefördert durch Projektmittel der Diakonie Hessen ist das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf im Auftrag der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege koordinierender Projektpartner.
Weitere Informationen:
www.rmv.de/c/de/start/marburg-biedenkopf/regionale-informationen/miteinanderticket-solidarisch
Neue WIR Förderung
Bis zu 1000 € können im Themenbereich Vielfalt, Antidiskriminierung und Teilhabe beantragt werden: Das WIR-Vielfaltszentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf fördert kleinere Projekte nach neuer Richtlinie.
Das WIR-Vielfaltszentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf fördert ab sofort gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer neuen Förderrichtlinie für kleinere Projekte. Im Rahmen des Landesprogramms "WIR - Vielfalt und Teilhabe" stellt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration 5000€ pro Jahr zur Verfügung, die vom Landkreis verwaltet und an lokale Projekte weitergegeben werden. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 1000 €.
Die Projekte sollen zu einer Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte beitragen, wie zum Beispiel die von Freiwilligen organisierten Schwimmkurse in Gladenbach. Außerdem sollen sie ein gutes soziales Miteinander im Landkreis befördern. Ein Beispiel hierfür ist das Begegnungsfest des Begegnungscafés Goßfelden im Bang-Haus. Förderfähige Projektideen sind beispielsweise Begegnungs- und Tandemprojekte, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Netzwerkaufbau, Fachtagungen und Kongresse, Forschungsprojekte, Kultur- und Medienprojekte sowie Ausstellungen und weitere Ideen zu Antidiskriminierung, Vielfalt und interkultureller Öffnung.
Durch die Projektförderung wird das freiwillige Engagement für Geflüchtete unterstützt, das einen wichtigen Beitrag zum Ankommen und Einleben leistet. "Da sicher viele kleine Vereine wie unserer für ihre Projekte finanzielle Unterstützung brauchen, war die WIR-Projektförderung für ein Begegnungs-treffen mit ukrainischen Flüchtlingen Anfang des Jahres eine echte Hilfe," so Reinhard Forst aus dem Vorstand des Arbeitskreises Asyl Amöneburg e.V. "Auch die Unterstützung für das richtige Umgehen mit dem Antrag war für uns als "Nicht-Fachleute" wichtig."
Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden, mindestens jedoch vier Wochen vor Projektbeginn. Weitere Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Büros für Integration des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter "Vielfalt und Antidiskriminierung" - "WIR-Vielfaltzentrum":
www.marburg-biedenkopf.de/bfi
Peace of Mind & Strength of Heart
Innere Ruhe & Emotionale Stärke
Unterstützungsangebot der "International Association for Human Values" für ukrainische Flüchtlinge
EU-geförderten bzw. -mitfinanzierten Unterstützungsangebot der "International Association for Human Values" für ukrainische Flüchtlinge zur Weiterleitung zu.
Das Projekt ist zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren bis Dezember 2024 angelegt und trägt die Bezeichnung "Peace of Mind & Strength of Heart"
(Innere Ruhe & Emotionale Stärke).
Wir bieten die kostenfreien Kurse grundsätzlich mit ukrainischer Übersetzung und sowohl als Präsenzveranstaltung als auch online an.
Ukrainer*innen können sich auch persönlich an Frau Alina Korotych wenden. Sie ist selbst aus der Ukraine geflüchtet und ist wie ich Mitglied des ausgebildeten Kursleiter*innen-Teams.
Hier ihre Kontakdaten:
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Projektbeschreibung (Zusammenfassung)
Die International Association for Human Values (IAHV) ist auf die Unterstützung der psychischen Gesundheit und des psychosozialen Wohlbefindens von Geflüchteten und Vertriebenen spezialisiert. Der einzigartige Mehrwert der angebotenen Workshops in Kontexten der psychischen bzw. emotionalen Auswirkungen von Massenvertreibung sind die selbstermächtigenden Methoden zur Selbststärkung, ein skalierbarer und evidenzbasierter Ansatz.
Während viele Geflüchtete und Vertriebene aus der Ukraine in der Lage sein werden, die mentalen, emotionalen und physischen Auswirkungen der jüngsten Ereignisse zu bewältigen, leiden andere möglicherweise unter Depressionen, Angstzuständen, PTBS, Schlafstörungen, Hoffnungslosigkeit und mentalem, physischem oder emotionalem Stress und benötigen Unterstützung, um ihre Bewältigungsmechanismen zu stärken.
Viele nationale Gesundheitssysteme und Fachkräfte im Bereich der Gesundheits-versorgung in Europa sind jedoch überlastet; die üblichen psychopharmakologischen, psychotherapeutischen und 1:1-Interventionen können ineffizient oder unwirksam sein; soziokulturelle, sprachliche und bürokratische Hürden können die Menschen davon abhalten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Programme der IAHV werden von speziell ausgebildeten Kursleiter*innen durchgeführt. Sie sind kulturübergreifend anwendbar, bergen kein Risiko der Stigmatisierung und erfordern keine Beteiligung der oft knappen MH-Spezialisten. Sie erzielen messbare Ergebnisse, darunter eine deutliche Verringerung der Symptome von PTBS, Depressionen und Angstzuständen, und tragen dazu bei, die Lebensqualität von Einzelpersonen und Gemeinschaften zu verbessern.
Das von der EU geförderte und mitfinanzierte europaweite Projekt "Peace of Mind & Strength of Heart" ("Innere Ruhe & Emotionale Stärke") dient der Stärkung der psychischen Gesundheit und des psychologischen Wohlbefindens von Flüchtlingen und Vertriebenen in Europa, derzeit mit einem Schwerpunkt auf Menschen aus der Ukraine. Die für sie angebotenen HRE-Workshops (Healing-Resilience-Empowerment) sind kostenfrei und finden mit Übersetzung ins Ukrainische statt.
Das Projekt enthält auch Programme zur Stärkung des psychosozialen Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit von Dienstleistern und Fachleuten für psychische Gesundheit sowie den Aufbau neuer Kapazitäten. In diesem Projekt stellt die IAHV ihr Fachwissen im Bereich MHPSS für Flüchtlinge und Vertriebene in Europa zur Verfügung und stimmt sich mit Vertretern anderer bewährter Verfahren ab, um eine strukturelle und umfassendere Integration zu erreichen.
Kontakt:
Projektideen zur Stärkung rassismuskritischen Engagements in einer pluralen Gesellschaft bis 11. Juni 2023
Was ist der Aktionsfonds?
Der Aktionsfonds Stark gegen Rassismus unterstützt mit einer finanziellen Förderung und einem projektbegleitenden Weiterbildungsprogramm informelle Gruppen ohne Rechtsform und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten.
Wer wird gefördert?
Der Aktionsfonds richtet sich sowohl an Gruppen in ländlichen Regionen als auch in kleineren, urbanen Räumen, mit wenig Unterstützungsmöglichkeiten für ein antirassistisches ehrenamtliches Engagement. Einen Schwerpunkt legt der Aktionsfonds auf Ostdeutschland, Bewerbungen aus anderen Regionen Deutschlands sind aber genauso willkommen. Dabei werden Engagierte mit und ohne eigene Rassismus-, Migrations- und Fluchterfahrung ab 18 Jahren unterstützt.
Wie wird gefördert?
Es werden Projektideen mit bis zu 5.000 € gefördert. Die Projekte können ab September 2023 umgesetzt werden und müssen bis November 2024 abgeschlossen sein. Zugleich erhalten die geförderten Gruppen über den gesamten Zeitraum eine umfassende Projektbegleitung, in Form eines Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramms. Dieses richtet sich nach den konkreten Bedarfen der Projektträger*innen aus und umfasst z. B. die Themen Antirassismus, Empowerment, Fundraising, Umgang mit Bedrohung und Gestaltung der Social-Media-Präsenz.
Was wird gefördert?
Der Kreativität einer Projektidee sind hier kaum Grenzen gesetzt: Ob ein antirassistisches Filmfestival, Sensibilisierungsformate für Verschwörungserzählungen, eine Publikation über lokale antirassistische Geschichte, Vernetzungs- und Empowermentformate für und von BIPoCs, ein Projekt zum Gedenken an die Opfer von rassistischen Anschlägen oder ein Workshop zum Umgang mit Hate Speech.
Wie bewirbt man sich?
Die Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Formular abrufbar und müssen bis zum 11. Juni 2023 per E-Mail eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte findet im Juli 2023 statt. Weitere Infos gibt es in den FAQs. Während der Bewerbungsphase wird eine telefonische Sprechstunde angeboten, die auch bei der Projektkonzeption unterstützen kann: Unter der Nummer: 030 346 274 12 sind wir jeden Dienstag von 18.00-20.00 Uhr und Mittwoch von 10.00-12.00 Uhr erreichbar.
Sozialpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis vergibt auch wieder in 2023 den vom Kreistag in 2017 beschlossenen Sozialpreis als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung für soziales Engagement zugunsten des Gemeinwohls im Landkreis Marburg- Biedenkopf.
Der Sozialpreis ist mit 3.000 Euro dotiert und kann auf mehrere Preisträger*innen verteilt werden. Das Preisgeld muss für die sozialen Zwecke verwendet werden, für die sich die Person bzw. Organisation engagiert. Als persönliche Anerkennung wird außerdem eine Urkunde verliehen.
Mit dem Sozialpreis soll beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich anerkannt und ausgezeichnet werden. Viel zu häufig bleibt die wichtige, soziale Tätigkeit der/ des Einzelnen in der Öffentlichkeit unbemerkt — obwohl unsere Gesellschaft zunehmend auf dieses Engagement zum Wohle der Gemeinschaft angewiesen ist.
Vorgeschlagen werden können ehrenamtlich tätige Personen, Vereine und Privatinitiativen, die sich im Dienste für die Gemeinschaft besonders ausgezeichnet haben.
Vorschlagsberechtigt sind die Einwohnerinnen des Landkreises sowie die Städte, Gemeinden, Kirchen, Organisationen, Initiativen und Verbände mit Sitz im Landkreis.
Vorschläge sind spätestens bis zum 31.07.2023 einzureichen. Nach Möglichkeit digital per Vordruck beim
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
E-Mail:
Fax: 06421 405-1665
Die Richtlinie sowie das entsprechende Vorschlagsformular finden Sie
auf der Internetseite des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter
www.marburg-biedenkopf.de/sozialpreis.
START-Stiftung gibt Stipendien für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte
Was macht START?
Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte dabei, sich persönlich weiterzuentwickeln. Mit unserer individuellen Förderung entdecken Jugendliche ihre Interessen und Stärken. Sie lernen, diese zielgerichtet einzusetzen - für sich selbst und für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Jugendlichen können dabei die für sie interessanten Themen aus einer Vielfalt an Bildungsangeboten selbst wählen. Außerdem werden sie auf ihrem Weg von der gesamten START-Community begleitet und können sich jederzeit mit Jugendlichen aus ganz Deutschland austauschen und voneinander lernen. Gemeinsam entwickeln sie ihre Vision für die Zukunft.
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Wie das geht? - Kostenlos!
Mit:
- einer in Deutschland einzigartigen Förderung für drei Schuljahre
- dem START-Netzwerk aus über 3.000 jungen Menschen und starken Partnerorganisationen
- Kursen und Workshops zu inspirierenden Themen wie Demokratie, Engagement, Soft-Skills, Digitalisierung und vielen mehr
- individueller Betreuung vor Ort
- unserem neuen digitalen START Campus
- bei Bedarf finanzieller Unterstützung und technischer Ausstattung
Für START sind schulische Leistungen, die besuchte Schulform oder der geplante Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, ist Persönlichkeit!
Für wen ist START?
Für eine Förderung kann sich bewerben, wer:
- neugierig und aufgeschlossen ist und die Zukunft selbst in die Hand nehmen möchte
- nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils ist
- mit Beginn des nächsten Schuljahres mindestens die 9. Klasse besucht
- gut deutsch spricht und sich selbstständig bewerben kann
Bewerbungen ab Februar 2023
ausschließlich online
Alle Infos unter: www.start-stiftung.de
Flyer
Stiftung Mitarbeit: Starthilfeförderung
Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ukrainische Schulbücher - als kostenfreie Downloads
Auf dieser Seite finden Sie ukrainische Schulbücher, die dem ukrainischen Lehrplan entsprechen.
Die Schulbücher wurden vom führenden ukrainischen Schulbuchverlag RANOK als kostenfreie Downloads zur Verfügung gestellt: Sie können heruntergeladen, digital verwendet und auch ausgedruckt werden.
Für folgende Fächer haben wir eine Auswahl passender Titel für die Grundschule und Sekundarstufe zusammengestellt (die Zahlenangaben zu den Fächern entsprechenden den Klassenstufen):
Deutsch/DaZ | Mathematik | Englisch | Ukrainisch
Zu einigen Bänden (Deutsch 1-4, Englisch 1-4) stehen auch die Audiodateien als kostenfreie Downloads zur Verfügung.
Gerne können Sie den Link zu dieser Seite auch an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten, die Unterrichtsmaterialien für ukrainische Kinder benötigen.
Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge
Gewusst, wie - fit für den Konsumalltag
Sie können bei uns kostenfreie Informationsveranstaltungen zu Verbraucherthemen und -fallen für Geflüchtete sowie Ehren- und Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe buchen. Gerne kommen wir zu Ihnen in die Einrichtung, um Ihre Gruppen zu informieren.
Anmelden können sich z.B. Gruppen aus Sprach- und Integrationskursen, Bildungsmaßnahmen, Gemeinschaftsunterkünften sowie losere Gruppen, etwa in einem Willkommenscafé oder einer offenen Frauengruppe. (Die Gruppe muss nicht nur aus Menschen mit Fluchthintergrund bestehen.)
Alle Informationen zum weiteren Projektangebot finden Sie auf unserer Homepage und im beigefügten Flyer.
Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Ihrer Anfrage an uns wenden und/oder diese Information an Interessierte weiterleiten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Kerstin Gärtner
Koordinatorin Projekt "Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge"
Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Große Friedberger Straße 13-17
60313 Frankfurt
Tel.: (069) 972010-83
Mobil: (0160) 98044795
Fax: (069) 972010-50
Email:
Internet: www.verbraucherzentrale-hessen.de // Twitter: @vzhessen
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Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/datenschutz
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Keine Termine |
Landkreis Marburg-Biedenkopf:
- Wohnung: E-Mail-Adresse, bei dem Sie über zur Verfügung stehenden Wohnraum informieren können: wohnraum-ukraine@marburg-biedenkopf.de
- Dazu könnt Ihr ebenfalls die Hotline 06421 405-7272 anrufen. Sie ist erreichbar Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, kommendes Wochenende (5. und 6. März, von 10.00 bis 20.00 Uhr). Auf www.marburg-biedenkopf.de werden wir auch ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen hinterlegen (dazu habt bitte noch etwas Geduld)
- Dolmetschende: Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit ukrainischen Sprachkenntnissen melden sich unter bewerbung-dolma@marburg-biedenkopf.de
- Spenden: Geldspenden sind in der aktuellen Situation das beste Hilfsmittel. Spenden nimmt der DRK Kreisverband Marburg-Gießen e.V. entgegen. Spendenkonto www.drk-mittelhessen.de/spenden
oder
per Banküberweisung unter dem
Stichwort "Nothilfe Ukraine"
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
DE 02 5335 0000 0011 0066 20
BIC: HELADEF 1MAR
hier: Marburg-Biedenkopf - mein Landkreis
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