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Recht

 

Asylleistung

Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, höhere Beträge. Die neuen Leistungssätze haben wir hier zusammengestellt.

Die neuen Sätze wurden mit einer Bekanntmachung vom 21. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 54 vom 23. Dezember 2022, S. 2601, externer Link zu bgbl.de).

Die Berechnung der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) orientiert sich an den Sozialhilfe-Sätzen des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII), die im Bürgergeld-Gesetz neu festgelegt wurden. Für die Neuberechung der Sätze wurde zum Jahr 2023 eine neue Methode verwendet, bei der die sogenannte Basisfortschreibung mit einer "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert wird (§ 28a SGB XII). Die Basisfortschreibung berücksichtigt neben der Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen auch die Entwicklung der Löhne- und Gehälter (Mischindex). Die ergänzende Fortschreibung bezieht zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die Preisentwicklung ein (Vergleich der Daten des 2. Quartals des Vorjahres gegenüber dem 2. Quartal des Vorvorjahres). Somit soll eine bessere Reaktion auf steigende Preise ermöglicht werden.

Nicht umgesetzt wurde bislang im AsylbLG das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2022, mit dem die Reduzierung von Leistungen für alleinstehende Asylsuchende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig erklärt wurde. Unverändert werden erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft leben, im AsylbLG der Bedarfsstufe 2 zugeordnet. Hier ist daher zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht eine veränderte Auslegung des Gesetzes angeordnet hat: Laut dem Gericht ist bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für alleinstehende Personen in Sammelunterkünften der Regelbedarf in Höhe der jeweils aktuellen Regelbedarfsstufe 1 zugrunde zu legen (vgl. hierzu die Entscheidung des BVerfG vom 24.11.2022, M31094, sowie unsere Meldungen und Hinweise auf Arbeitshilfen vom 24.11.2022 sowie vom 08.12.2022).

Quelle: www.asyl.net/view/leistungssaetze-des-asylbewerberleistungsgesetzes-ab-112023

Asylprozess

Asylfolgeantrag Stellen

Verhältnisse in Afghanistan haben sich grundlegend geändert.
Das ist die Voraussetzung für einen Asylfolgeantrag, wenn der erste Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist.
Die Definitionen findet man beim BAMF:

nwww.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ErstFolgeZweitantraege/erstfolgezweitantraege-node

BLEIB in Hessen II bietet Flüchtlingsberatung und -begleitung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt

Die Vielzahl an Maßnahmen, Kursen und Angeboten von Bund, Kommunen und lokalen Trägern erfordert immer mehr eine gute Vernetzung, kontinuierliche Begleitung und asylrechtliches Wissen.
Seit 2008 beraten und begleiten wir Frauen, Männer und junge Geflüchtete und Geduldete von 16 bis 65 Jahren und vermitteln sie in Sprachkurse/ESF-BAMF-Kurse, Weiterbildung, Praktika/ Berufs-orientierung, Ausbildung und Arbeit, je nach Aufenthaltsstatus, Wunsch und Fähigkeiten. Unsere Expert/innen beraten Flüchtlinge in jedem Aufenthaltsstatus nicht nur mit sicherer Bleibeperspektive. Wir beraten kostenlos, individuell, vertraulich und prozessbegleitend.
Neben der Flüchtlingsberatung bieten wir asylrechtliche Schulungen für Jobcenter und Arbeitsagenturen an und sind Ansprechpartner für Unternehmen.
Die Beratungsbüros des Netzwerkes "BLEIB in Hessen II" sind in sieben Landkreisen Hessens vertreten und werden gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

BumF – Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Arbeitshilfe "Anhörung im Asylverfahren" für Vormünder und Begleit-personen
Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereiten. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

hat eine neue Internetpräsenz "Asyl und Flüchtlingsschutz" mit folgenden Thematiken:

Schema - Ablauf des deutschen Asylverfahrens
Schema_Ablauf_des_deutschen_Asylverfahrens

  • Ablauf des Asylverfahrens
  • Ankunftszentren
  • Erst-, Folge- und Zweitanträge
  • Sonderverfahren
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Familienasyl und Familiennachzug
  • Flüchtlingsmanagement

und einige mehr auf der
Internetseite: www.bamf.de

Der Asylprozess

Der Asylantragsstatus ist wichtig für den Aufenthaltstitel, den Zugang zu Unterstützungsleistungen und den Arbeitsmarkt.
Ein Überblick des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Der Einzelfall zählt

im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Problemen oder sogar drohender Abschiebung sowie Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen, gibt es bei PRO ASYL eine Einzelfallberatung.
Es ist eine spendenfinanzierte Einzelfallhilfe für Flüchtlinge im Asylverfahren.

Erhält ein hier geborenes Flüchtlingskind die deutsche Staatsbürgerschaft?

Informationen über das Geburtsrechtsprinzip in Deutschland:
www.recht-finanzen.de/faq/7836

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. hat Informationen zu der häufig gestellen Frage zusammengestellt:

"Welche Auswirkungen hat die Geburt eines Kindes in Deutschland auf den Aufenthaltstitel geflüchteter Eltern"

www.frauen-gegen-gewalt.de

Handreichung: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger_innen nach der Machtübernahme der Taliban

Aufgrund zahlreicher Nachfragen hat der Deutsche Caritasverband eine Handreichung zu Fragen rund um die Asylfolgeantragstellung für Afghan*innen für die Migrationsdienste erstellen lassen:

Folgeanträge von afghanischen Staatsbüger_innen in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban

Autorin: Rechtanwältin Regina Jördens-Berneburg (Göttingen) Stand: 15.09.2021

Die Handreichung erläutert, für wen ein Folgeantrag aktuell infrage kommt, welche aufenthaltsrechtlichen Fragen abzuwägen sind, und bis wann und wie ein Folgeantrag zu stellen ist.

Auf folgende Fragen geht die Autorin konkret ein:

  1. Sind die aktuellen Ereignisse in Afghanistan grundsätzlich geeignet, um einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG erfolgversprechend zu begründen?
  2. Bis wann und in welcher Form ist ein etwaiger Folgeantrag zu stellen?
  3. Für welche Personengruppe empfiehlt sich das Stellen eines Asylfolgeantrages?
    1. Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist
    2. Personen, denen geringerer Schutz (etwa Abschiebungsverbot) gewährt worden ist
    3. Personen, die eine anderweite Aufenthaltserlaubnis besitzen (etwa § 25a, § 25b oder § 19d AufenthG)
    4. Personen in Duldung - einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Die Entscheidung für oder gegen einen Folgeantrag erfordert eine Abwägung und Begründung im Einzelfall, die auch unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters/einer Rechtsberaterin erfolgen sollte.
Falls bei der Befassung mit der Thematik grundlegende Fragen zum Asylfolgeantrag aufkommen, ist die Arbeitshilfe "Der Asylfolgeantrag" vom DRK und dem Infoverbund Asyl und Migration zu empfehlen.

Hessen im Abschiebemittelfeld: Abschiebehaft als Standardverfahren?

Die Zahlen haben sich seit 2015 verdreifacht.

Bayern federführend,

Hessen im Mittelfeld

Informationen für Schutzsuchende aus Afghanistan

Im Sommer 2021 kam es zu dramatischen Entwicklungen in Afghanistan. Diese führen auch dazu, dass sich viele Menschen danach erkundigen, wie Familienangehörige, Freund*innen und Kolleg*innen aus Afghanistan in Sicherheit gebracht werden können. Inzwischen wurden verschiedene Informationen hierzu veröffentlicht, auf die wir hier hinweisen möchten.

  • Evakuierung/Ausreise
  • Ortskräfte
  • Laufend aktualisierte Informationen
  • Familienzusammenführung
  • Afghan*innen in Deutschland
  • Länderinformationen
  • Aktionen

www.asyl.net/start/informationen-fuer-schutzsuchende-aus-afghanistan/

Neue rechtliche Handreichung: "Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft" (mit Hessenfokus)

Die in der paritätischen Fachgruppe Migration bereits angekündigte Handreichung zum Thema "Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft - Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit in Hessen" ist veröffentlicht worden.
Herausgeber sind die Liga Hessen und der Hessische Flüchtlingsrat, Autorin ist Prof. Dr. Marei Pelzer von der Hochschule Fulda.

Hier geht es zur Handreichung (PDF) / hier geht es zur gemeinsamen PM der Liga und des HFR.

Printexemplare können bestellt werden bei:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

POST die zu knapp oder nach dem Anhörungstermin zugestellt wird

»Das Asylbundesamt verschickt derzeit in großer Zahl Anhörungsladungen, die ein Datum vier bis sieben Tage vor dem jeweiligen Anhörungstermin tragen. Die treffen zum Teil extrem knapp aber auch verfristet, also am Tag des Termins oder am Tag danach, ein. «
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin

Das Netzwerk "Berlin hilft!" hat jetzt eine schnelle Arbeitshilfe zu diesem Thema veröffentlicht, um negativen Auswirkungen solcher verspäteten Zustellungen auf das Asylverfahren entgegenwirken zu können. Die Tipps für Betroffene und Unterstützer/-innen sind verbunden mit der Aufforderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch die Einhaltung einer Mindestladungsfrist von 14 Tagen ein faires Verfahren sicherzustellen. www.berlin-hilft.com

Beratungsstellen

BLEIB in Hessen II bietet Flüchtlingsberatung und -begleitung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt

Die Vielzahl an Maßnahmen, Kursen und Angeboten von Bund, Kommunen und lokalen Trägern erfordert immer mehr eine gute Vernetzung, kontinuierliche Begleitung und asylrechtliches Wissen.
Seit 2008 beraten und begleiten wir Frauen, Männer und junge Geflüchtete und Geduldete von 16 bis 65 Jahren und vermitteln sie in Sprachkurse/ESF-BAMF-Kurse, Weiterbildung, Praktika/ Berufs-orientierung, Ausbildung und Arbeit, je nach Aufenthaltsstatus, Wunsch und Fähigkeiten. Unsere Expert/innen beraten Flüchtlinge in jedem Aufenthaltsstatus nicht nur mit sicherer Bleibeperspektive. Wir beraten kostenlos, individuell, vertraulich und prozessbegleitend.
Neben der Flüchtlingsberatung bieten wir asylrechtliche Schulungen für Jobcenter und Arbeitsagenturen an und sind Ansprechpartner für Unternehmen.
Die Beratungsbüros des Netzwerkes "BLEIB in Hessen II" sind in sieben Landkreisen Hessens vertreten und werden gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Der Einzelfall zählt

im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Problemen oder sogar drohender Abschiebung sowie Hilfe in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen, gibt es bei PRO ASYL eine Einzelfallberatung.
Es ist eine spendenfinanzierte Einzelfallhilfe für Flüchtlinge im Asylverfahren.

Jetzt neu – Rechtsberatung für Vereine und ehramtlich Engagierte

Immer wieder werden an die Servicestelle spezielle Fragen zum Vereinsrecht gerichtet, bei denen es sinnvoll ist, einen juristischen Rat einzuholen.
Aus diesem Grund arbeiten wir nun mit einem Rechtsanwalt zusammen, der sich auf Vereinsrecht spezialisiert hat.
Je nachdem, wie komplex die Fragen oder Anliegen sind, können wir den Rechtsanwalt entweder hinzuzuziehen oder ein persönliches für Sie kostenloses Beratungsgespräche mit ihm vermitteln.
Zur Klärung Ihrer Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte wie gewohnt zunächst an die Servicestelle unter der Telefonnummer: 06421 405-1789 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kostenlose Rechtsberatung des Ausländerbeirats wird erweitert

Fast 20 Jahre bietet der Ausländerbeirat die kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen und Migranten sowie Engagierte vor allem im Ausländerrecht an. Seit Anfang Juli gibt es jetzt Veränderungen im Team.

Eine besondere Neuerung betrifft die Zielgruppe der Migrantinnen: In der Analyse der Beratungsfälle von 2018 fiel auf, dass wenige ratsuchende Frauen zu der Beratung kommen. Um hier das Angebot zu verbessern wird Rechtsanwältin Stephanie Dahmen immer am ersten möglichen Donnerstag des Monats die Rechtsberatung übernehmen.
Zusätzlich zu Rechtsanwalt Gunther Specht, der schon von Anfang an berät, kommt außerdem Rechtsanwalt Florens von Heydwolff mit ins Team.

Rechtsanwält*innen, die Vertretungen in Fragen des AsylbLG übernehmen

Grundsätzlich sind AsylbLG-Bescheide der zuständigen Sozialämter hoch fehleranfällig.
Gerne wird die von Amts wegen und taggenau vorzunehmende Umstellung auf die Analogleistungen nicht vorgenommen (bis 21.08.2019 nach 15 Monaten; danach erst nach 18 Monaten). Oder Mehrbedarfe für Alleinerziehende in Analogleistungen werden "vergessen". Oder es wird pauschal z. B. ein in der Unterkunft bestehender Internetzugang angerechnet.
Hinzu kommen neue Sanktionstatbestände, die seit dem Inkrafttreten des sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetzes hinzugekommen sind sowie die mit dem Gesetz neu eingeführte Einstufung von alleinstehenden Personen in Flüchtlingsunterkünften in die Bedarfsstufe 2, die mit einer 10%igen Kürzung im Vergleich zur bislang angesetzten Bedarfsstufe 1 einhergeht - mit der Begründung, dass auch einander völlig fremde alleinstehende Personen in Unterkünften gemeinsam wirtschaften könnten und daher eine sog. "Schicksalsgemeinschaft" bilden.

Gesetze

Aufenthaltstitel in Marburg jetzt online beantragen!

Die Universitätsstadt Marburg hat einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Ab sofort können Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug und zu Studien- und Ausbildungszwecken online beantragt werden. Hier ist der Link zur Meldung

Alle Online-Dienste der Stadt Marburg finden sich unter digital.marburg.de.

BMJ - BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ

Gesetzestexte

Das neue Integrationsgesetz

Für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik

Ein Aufruf von 270 Wissenschaftler*innen

Wieder einmal steht der Umgang mit Geflüchteten im Fokus der politischen Debatten. In der Öffentlichkeit wird darüber sinniert, man müsse "Undenkbares denken", "moralisch schwierige Entscheidungen treffen", und es wird nach einer "Wende in der Migrationspolitik wie dem Asylkompromiss der 1990er Jahre" verlangt. Nun steht die Annahme im Raum, es bedürfe eines "Deutschlandpakts gegen irreguläre Migration".

Anstatt weiterer Einschränkungen in einem "Deutschlandpakt" braucht es jetzt einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik

Als Wissenschaftler*innen aus dem Asylrecht und der Fluchtforschung, die seit Jahren die Flüchtlingspolitik untersuchen und kommentieren, sehen wir die jüngsten politischen Debatten und Forderungen mit großer Sorge. Die Debatte über Flucht und Asyl wird weitestgehend faktenfrei geführt. Dadurch werden Ängste geschürt und gesellschaftliche Probleme Schutzsuchenden angelastet. Zudem werden kurzerhand rechtsstaatliche und menschenrechtliche Minimalstandards für populistische Überschriften geopfert.

Grundgesetz – Broschüre

ist eine Hilfe, um das Leben in Deutschland besser einordnen und verstehen zu können. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was das Grundgesetz ist und welche Bedeutung es für die Menschen in Deutschland und nun auch für die Flüchtlinge haben. Sie werden einige Rechte, aber auch Pflichten kennenlernen. Außerdem werden Ihnen Frauen und Männer, die zum Teil selber nach Deutschland zugewandert sind, erzählen, was sie mit dem Grundgesetz verbinden.
Auszüge aus dem Inhalt: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Ehe und Familie etc..

PDFs in verschieden Sprachen: dearenfafrkur

Hessisches Petitionsgesetz

Der Hessische Flüchtlingsrat hat soeben seine Stellungnahme zu den beiden Entwürfen eines hessischen Petitionsgesetzes vorgelegt.

Ergebnis: Nur der Alternativentwurf der Linken sichert die aufschiebende Wirkung bei geplanten Abschiebungen explizit.

Der gemeinsame Entwurf von CDU, Grünen, FDP und SPD überlässt die Klärung dieser Frage einem Erlass des Innenministeriums.

Wie wirkt sich das geplante hessische Petitionsgesetz auf Migrantinnen und Migranten aus? Eine Stellungnahme des Hessischen Flüchtlingsrats zum gemeinsamen Entwurf von CDU, Grünen, FDP und SPD sowie zum Alternativentwurf der Linken

Informationen zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Ab September 2019 ändern sich die monatlichen Zahlbeträge. Dies gilt für ganz Deutschland!
Wichtig für Sie:

  • Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem "Heim", leben, dann stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Unterkunft, die Möbel und den Strom. Das sind Sachleistungen!
    Daher gibt es eine neue Bedarfsstufe, also einen anderen Geldbetrag im Monat für Personen im "Heim". Diese werden dann ein bisschen weniger Geld bekommen.
  • Alle anderen Bedarfe wurden ebenfalls neu berechnet, diese finden Sie in der Tabelle auf der Rückseite!
  • Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbG (sog. Analog-Leistungen) erhalten Sie ab September 2019 nach 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.

Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_2 Sprachen (Tigrinya, Englisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_4 Sprachen (Deutsch, Arabisch, Dari / Farsi, Türkisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_6 Sprachen (obere kombiniert)

Überblick über die rechtlichen Veränderungen für Geduldete

In den vergangenen zwei Jahren gab es viele Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die auch die rechtliche Situation von Geduldeten stark verändert haben.
Einige der Änderungen werden hier dargestellt:

  • Duldung in Deutschland
  • Arbeiten und Studieren in Deutschland
  • Anspruch auf Sozialleistungen
  • Medizinische Versorgung
  • Zugang zu Sprach‐ und Integrationskursen
  • Eröffnung von Bankkonten
  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit
  • Wohnen in Deutschland
  • Bleiberecht in Deutschland
  • Neue Abschieberegeln

Rechtliche Veränderungen für Geduldete
(Stand: August 2016)

Steuererleichterung

Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz für freiwillige Flüchtlingshelfer

Die PDF-Datei "Kurzinfo Flüchtlingshilfe Versicherungsschutz NEU" enthält Informationen zum Versicherungsschutz von Helfern in der Flüchtlingsbegleitung.