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BAföG-Berechtigung und Stipendium über die Hans-Böckler-Stiftung

BAföG-Berechtigung und Stipendium über die Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung bietet GEFLÜCHTETEN über die Böckler-Aktion Bildung die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben.

Wichtig ist uns dabei, dass die Bewerberinnen und Bewerber nicht nur gute schulische Leistungen erbracht haben, sondern sich engagiert (ehrenamtlich, politisch, gesellschaftlich) haben und dies auch während des Studiums weiter tun möchten.

Formale Voraussetzung für ein Stipendium ist die BAföG-Berechtigung der Geflüchteten.

BAföG-Berechtigt sind Geflüchtete mit Gestattung und mindestens 15 Monaten Aufenthalt.

Wir bitten Sie/dich, die Informationen über unser Stipendium an potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten weiterzugeben und sie zur Bewerbung zu ermuntern.

Bewerbungsfristen

  • Studium & (Fach-)Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg

01. Februar (einschließlich, Bewerbungsfenster öffnet ab 19. November): Förderung zum Wintersemester
01. August (einschließlich, Bewerbungsfenster öffnet ab 15. Mai): Förderung zum Sommersemester
Eine Übersicht der notwendigen Dokumente für eine Bewerbung für die Studienförderung gibt es hier.

  • Promotion

15 April (einschließlich, Bewerbungsfenster öffnet ab 15. Februar)
15.Oktober (einschließlich, Bewerbungsfenster öffnet ab 15. August)
Eine Übersicht der notwendigen Dokumente für eine Bewerbung für die Promotionsförderung gibt es hier.

Hinweis zum Referenzschreiben:
Eine Übersicht der notwendigen Dokumente für eine Bewerbung gibt es hier.
Ein Referenzschreiben darf zum Zeitpunkt der Freigabe der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein.
Die Bewerberin/der Bewerber entscheidet, wer das Referenzschreiben verfasst.
Weitere Hinweise gibt es im "Hinweisblatt zur Erstellung eines Referenzschreibens".
Gewerkschaftsmitglieder benötigen ein Referenzschreiben ihrer Gliederung vor Ort. Dafür kannst du dich am besten an eine*n Jugendsekretär*in der örtlichen Geschäftsstelle oder auf Bezirksebene wenden. Eine Bewerbung kann aber auch ohne eine gewerkschaftliche Referenz erfolgen, wenn das Schreiben von einer anderen Person verfasst wird.

Spezielle Informationen für Geflüchtete finden Sie außerdem hier:
www.boeckler.de/112003_112338.htm

Bildung\Studium