Überblick: Schulische und außerschulische Sprachförderung
Sie finden hier alle Angebote der schulischen und außerschulischen Sprachlernförderung für Geflüchtete im Landkreis Marburg–Biedenkopf.
01. Vorlaufkurs für Kinder vor der Einschulung in die Grundschule
Schulstufe / Zuordnung |
Vor der Einschulung |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
Kinder im Jahr vor der Einschulung ohne ausreichende altersgemäße Deutschkenntnisse (Asylbewerberkinder, die einem Landkreis oder einer Kommune zugewiesen sind) |
Kurs / Programm |
Vorlaufkurs |
Anbieter |
Grundschule |
Anmeldung (Zeitpunkt) |
generell März / April ein Schuljahr vor der Einschulung; Zuweisung durch das staatl. Schulamt nach der medizinischen Untersuchung jederzeit möglich |
Ansprechpartner; Beratung |
Staatliches Schulamt Marburg-Biedenkopf, Frau Schuhr Anfragen über Frau Ernst: Tel.06421-616 565 Raum: E 208, Do. 13.30-15.30 Uhr |
Kursziel |
ausreichende Deutschkenntnisse für den Start in der Grundschule |
Kursbeschreibung |
einjähriger Sprachkurs in einer Grundschule oder Kita; Beginn 12 Monate vor der Einschulung |
Kurskosten |
keine Sprachkursgebühren (aber evtl. Kita-Gebühren) |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Fahrtkosten: entsprechend den Regelungen für Schülerbeförderung |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
freiwillige Anmeldung im Jahr vor der Einschulung; nach Anmeldung verbindliche Teilnahme |
Wiederholungsmöglichkeit |
keine |
Anschlussförderung |
Deutsch-Förderkurs in der Grundschule (bis zu 2 Std.) (Angebot aber abhängig von der Stundenzuweisung durch das Staatliche Schulamt) |
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Einschulung in die Grundschule |
02. Intensivklassen für Schulpflichtige von 6 – 16 Jahren an allgemeinbildenden Schulen
Schulstufe / Zuordnung |
Schulpflichtige von 6 bis 16 Jahren |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
schulpflichtige Neuankömmlinge bis 16 Jahre mit BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) |
Kurs / Programm |
Intensivklassen |
Anbieter |
allgemeinbildende Schulen |
Anmeldung (Zeitpunkt) |
fortlaufend für Marburg: Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatl. Schulamtes, Raum Kerschensteiner (Tel. 616 582), Mo. 13.30-16.30 Frau Tripp, Di. 9.00-12.00 Frau Tripp, Mi. 13.30-16.60 Herr Götz, Do. 9.00-12.00 Frau Ernst und 13.30-16.30 Herr Götz; Für den Landkreis: direkt bei den Schulen (F-v-Stein-Schule Gladenbach, Hinterlandschule, G Biedenkopf, Georg-Büchner-Schule Stadtallendorf, G II Stadtallendorf, G Kirchhain, Alfred-Wegener-Schule Kirchhain, Burgwaldschule Wetter, Wollenbergschule Wetter) |
Ansprechpartner; Beratung |
Staatliches Schulamt Marburg-Biedenkopf, Frau Ernst Tel.06421-616 565 Raum: E 208, Do. 13.30-15.30 Uhr |
Kursziel |
ausreichende Sprachkenntnisse für die Eingliederung in eine Regelklasse mit Ziel Haupt- oder Realschulabschluss. Problem: für Jugendliche, die während des Besuchs der Intensivklasse 16 Jahre alt werden, reicht die Zeit zu Erwerb eines Schulabschlusses eventuell nicht aus. |
Kursbeschreibung |
ein- bis max. zweijähriger Sonderunterricht mit Schwerpunkt DaZ an unterschiedlichen allgemeinbildenden Schulen, i.d.R. 10-16 Teilnehmer/innen, meist altersübergreifend; Umfang: Sekundarstufe I 22 Std. / Grundschule 18 Std. Alphabetisierungskurse können integriert sein. Zuordnung zu einer bestimmten Schulform erst nach dem Abschluss der Intensivklasse. |
Kurskosten |
keine |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Schülerfahrkarten; Fahrtkostenübernahme durch Schulträger bzw. durch Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (formloser Antrag beim Fachdienst Asyl) |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
verpflichtend |
Wiederholungsmöglichkeit |
keine |
Anschlussförderung |
Deutsch-Förderkurs (bis zu 4 Zusatzstunden pro Woche; bei Zuweisung durch Lehrer verpflichtend) (Angebot aber abhängig von der Stundenzuweisung durch das Staatliche Schulamt) |
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Regelklasse derselben Schule; Hauptschul- oder Realschulabschluss; danach Übergang in Sek.II oder Berufsausbildung |
Dolmetscherleistungen ; Fortbildung |
Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Sachausstattung von Intensivmaßnahmen durch das Staatliche Schulamt; davon bis zu 5% für Dolmetscherkosten und bis zu 20% für DaZ-Fortbildung verwendbar |
03. InteA-Klassen* an beruflichen Schulen für Jugendliche von 16 – 19 Jahren
(*
Schulstufe / Zuordnung |
16-19jährige Jugendliche |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
16-19jährige (Einstiegsalter) nach ihrer Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft; begrenzte Aufnahme von bis zu 21-Jährigen (nach personellen und finanziellen Kapazitäten der Schule) |
Kurs / Programm |
InteA-Klassen („Integration und Abschluss“) an beruflichen Schulen |
Anbieter |
Berufliche Schulen (Schwerpunktschule Adolf-Reichwein-Schule Marburg, außerdem BS Biedenkopf, BS Kirchhain) |
Anmeldung (Zeitpunkt, Ort) |
ABZInteA der Beruflichen Schulen ( Do 14.00-16.30 und Fr. 8.00-10.30 im Staatlichen Schulamt Marburg-Biedenkopf; Mo. 10.00-13.00 in der Adolf-Reichwein-Schule Marburg |
Ansprechpartner; Beratung |
Staatliches Schulamt Marburg-Biedenkopf, Frau Donkova, Tel.06421-616 526, |
Kursziel |
grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zur Eröffnung von Zugängen zur Berufs- und dualen Ausbildungswelt soll auch Übergänge in andere schulische Bildungsgänge ermöglichen, ist aber hauptsächlich auf die Berufsvorbereitung orientiert |
Kursbeschreibung: |
1 bis max. 2 Jahre berufsvorbereitende Intensivklasse (mit Praktika und Fachsprachenerwerb) 28 Wochenstunden, 10-20 Teilnehmer/innen. Alphabetisierungskurse können integriert sein. Am Ende des 2. Jahres Erwerb des gleichgestellten Hauptschulabschlusses möglich. |
Kurskosten |
keine |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Schülerfahrkarten zur nächstgelegenen Schule, Fahrtkostenübernahme durch Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (formloser Antrag beim Fachdienst Asyl); kein BAFöG, da laut HKM „keinem förderungsfähigen Bildungsgang zugeordnet“ |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
verpflichtend für verlängert Vollzeitschulpflichtige (für 1 Jahr nach nur 9 Schulbesuchsjahren, ohne Ausbildungsverhältnis); freiwillig für Berufsschulberechtigte (die 10 Jahre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ohne Ausbildungsverhältnis) – nach Anmeldung jedoch verpflichtende Teilnahme |
Wiederholungsmöglichkeit |
keine |
Anschlussförderung |
|
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Einmündung in die Ausbildungs- und Berufswelt |
Dolmetscherleistungen; Fortbildung |
Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Sachausstattung von Intensivmaßnahmen durch das Staatliche Schulamt davon bis zu 5% für Dolmetscherkosten und bis zu 20% für DaZ-Fortbildung verwendbar |
04. Sprachkurs an Schulen für Erwachsene von 20 Jahren
Schulstufe / Zuordnung |
20-Jährige |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
einer Gebietskörperschaft zugewiesene Flüchtlinge (keine Beschränkung der Herkunftsländer), zwischen dem 20. und dem 21. Lebensjahr; schon in lateinischer Schrift alphabetisiert; keine gleichzeitige Teilnahme an einer anderen Sprachfördermaßnahme des Landes Hessen |
Kurs / Programm |
Sprachkurs an Schulen für Erwachsene |
Anbieter |
Abendschulen Marburg |
Anmeldung (Zeitpunkt, Formales) |
fortlaufende Aufnahme (Kursbeginn täglich möglich) erforderlich: Aufnahmeantrag; Aufenthaltsgestattung o.ä.; tabellarischer Lebenslauf; Passbild |
Ansprechpartner; Beratung |
Schulleitung der Abendschulen in Absprache mit dem Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) beim Schulamt Marburg, Weintrautstr. 33, 35039 Marburg, Tel. 06421-16961-0, |
Kursziel |
Deutschkenntnisse der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen (GeR) |
Kursbeschreibung: |
1-jähriger DaZ-Kurs (18 Wochenstunden) an Abendschulen Marburg, Mo-Fr. 15.00-18.15 Uhr, 12-24 Teilnehmer |
Kurskosten |
30 € Bücher-Kaution |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Vorfinanzierung der Monatskarten nötig; Erstattung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (formloser Antrag beim Fachdienst Asyl); bzw. für anerkannte Asylbewerber Antrag beim KJC (Formular); kein BAFöG, da laut HKM „keinem förderungsfähigen Bildungsgang zugeordnet“ |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
nach Anmeldung verbindlich |
Wiederholungsmöglichkeit |
keine |
Anschlussförderung |
|
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
die Kurse sind keinem Bildungsgang direkt zugeordnet; Voraussetzung für den späteren Wechsel in einen abschlussbezogenen Bildungsgang der Abendschulen: Sprachtest, Eignungsprüfung |
Dolmetscherleistungen; Fortbildung |
05. Aufbaukurs Deutsch vor dem Bildungsgang der Abendhaupt- oder Abendrealschule
für Erwachsenen über 20 Jahre
Schulstufe / Zuordnung |
über 20-Jährige |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
Flüchtlinge, die älter als 20 Jahre alt sind, Eignungsprüfung (einstündiger schriftlicher Deutschtest) |
Kurs / Programm |
Aufbaukurs Deutsch vor dem Bildungsgang Abendhaupt- oder Abendrealschule |
Anbieter |
Abendschulen Marburg |
Anmeldung (Zeitpunkt, Formales) |
Kursbeginn jeweils im Sommer (Eignungstest 13. Juli 2016), Anmeldung bei der Schulleitung der Abendschulen |
Ansprechpartner; Beratung |
Schulleitung der Abendschulen, Weintrautstr. 33, 35039 Marburg, Tel. 06421-16961-0, |
Kursziel |
Bestehen der Aufnahmeprüfung für die Abendhauptschule |
Kursbeschreibung: |
2 Semester DaZ-Kurs, 18-19 Wochenstunden, 15.00 – ca. 18.15 Uhr |
Kurskosten |
Bücher-Kaution |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Vorfinanzierung der Monatskarten nötig; Erstattung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (formloser Antrag an Fachteam Asyl); für anerkannte Flüchtlinge Antrag beim KJC (Formular): BAFöG möglich; dann keine gleichzeitige KJC-Unterstützung CleverCard bei BAFöG |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
verpflichtend nach Anmeldung; unentschuldigtes Fehlen führtzu Ausschluss |
Wiederholungsmöglichkeit |
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Anschlussförderung |
|
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Abendhauptschule nach Bestehen der Sprachprüfung; anschließend Abendrealschule |
06. Deutschkurse am Studienkolleg Mittelhessen der Universität Marburg, *Deutsch als Fremdsprache
Zuordnung |
Personen mit (bedingtem) Recht auf Hochschulzugang |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
Ausländer/innen, deren zuhause erworbene Qualifikation sie entweder zum direkten Hochschulzugang oder zum dafür vorbereitenden Besuch des Studienkollegs berechtigt ausländerrechtlicher Status irrelevant für die Aufnahme in den Sprachkurs |
Kurs / Programm |
Deutschkurse im Lehrgebiet DaF am Studienkolleg Mittelhessen der Universität Marburg |
Anbieter |
Studienkolleg Mittelhessen der Universität Marburg; Lahnstr. 5, 35037 Marburg |
Anmeldung (Zeitpunkt, Formales) |
beim Studienkolleg; verpflichtender Einstufungstest; zu Anmelde- und Kurszeiten vgl. |
Ansprechpartner; Beratung |
für Studienkolleg Mittelhessen: Anya Gieche, Tel. 06421-282 62 71 für die Sprachkurse am Studienkolleg: Monique Schauer, Tel. 06421-282 60 15, |
für Hochschulzugangsberechtigung (Klärung über Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse: anabin.kmk.org): Verena Leowald, Jugendmigrationsdienst: Mark Wiebe, Biegenstr.10, R.02012, Do. 9.00-12.00 Uhr, |
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Kursziel |
Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) bzw. der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg |
Kursbeschreibung |
6 gestufte Intensivkurse (je 6 Wochen) ab Anfängerniveau, jeweils mit Prüfung; täglich 9.00-12.50 Uhr |
Kurskosten |
Einstufungstest 15 €, Lehrbuch je Kurs 25 €, Gebühr pro Kurs 430 € (Kostenübernahme im Rahmen von Sonderprogrammen möglich) |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
BAFöG möglich für anerkannte Flüchtlinge, keine KJC-Finanzierung |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
verpflichtend nach Anmeldung |
Wiederholungsmöglichkeit |
ja |
Anschlussförderung |
|
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Zulassung zum Studienkolleg oder Zulassung zum Studium |
07. Integrationskurs für nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung
(Liste Integrationsträger siehe unten)
Schulstufe / Zuordnung |
nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
Ausländer mit - Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeperspektive (d.h. aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien, Somalia) - Duldung - Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigungsschein des BAMF |
Kurs / Programm |
Integrationskurs |
Anbieter |
vgl. Liste der Träger der Integrationskurse in Marburg-Biedenkopf (Büro für Integration des Landkreises); |
Anmeldung |
Zulassungsantrag direkt beim BAMF möglich (Formular von der Homepage des BAMF kann direkt im Internet ausgefüllt und abgesendet werden); oder: Anmeldung direkt bei einem Träger (der Träger stellt dann den Antrag auf Zulassung und Kostenübernahme); der Sprachkurs muss spätestens 3 Monate nach dem Zulassungsbescheid des BAMF beginnen. |
Ansprechpartner; Beratung |
Koordination der Sprachkurse im Landkreis Marburg-Biedenkopf: Alexandra Obermueller, Tel.405-1618, |
Kursziel |
Niveau B1 |
Kursbeschreibung: |
600 Stunden Sprachkurs (je 300 Stunden Basiskurs und Aufbaukurs) und 60 Stunden Orientierungskurs. Spezielle Kurse für Frauen, Jugendliche, Intensivkurse, Alphabetisierungskurse |
Kurskosten |
kostenfrei für vom BAMF zugelassenene Asylbewerber |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Fahrtkostenübernahme zum nächstgelegenen Kursort, aber mehr als 3 km entfernt (der Träger stellt den entsprechenden Antrag) |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
verpflichtende Teilnahme; Abschlussprüfung („Zertifikat“) |
Wiederholungsmöglichkeit |
2 x je 300 Stunden können auf Antrag wiederholt werden (Sprachtest-Nachweis, dass B1 nicht erreicht wurde) |
Anschlussförderung |
für Teilnehmer mit Zugang zum Arbeitsmarkt: Berufsbezogener Deutschkurs nach ESF-BAMF (vgl. Nr. 11) |
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
|
Dolmetscherleistungen ; Fortbildung |
08. MitSprache – Deutsch4U für nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber mit Bleibeperspektive ohne abgeschlossenes Asylverfahren oder Geduldete
Schulstufe / Zuordnung |
nicht mehr schulpflichtige Asylbewerber |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
erwachsene Asylbewerber mit Motivation zum Deutschlernen, die von den Kommunen aufgenommen wurden und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei denen aber ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist; ohne Ländereingrenzung; auch Geduldete |
Kurs / Programm |
MitSprache – Deutsch4U |
Anbieter |
HMSI-Programm; regionale Anbieter / dezentral; beauftragt durch den Landkreis |
Anmeldung |
über das Team Qualifizierung und Beratung in der Stabsstelle Ausländer, Migration und Flüchtlinge (siehe Liste) |
Ansprechpartner; Beratung |
über das Team Qualifizierung und Beratung in der Stabsstelle Ausländer, Migration und Flüchtlinge und zuständige Sozialarbeiter (siehe Liste) |
Kursziel |
frühzeitiger Spracherwerb zur Alltagsorientierung, A1 oder höher, mit Test |
Kursbeschreibung: |
300 Stunden, niedrigschwelliger Kurs, auch Alphabetisierung |
Kurskosten |
Kostenfrei für Asylbewerber die dem Landkreis zugewiesen sind |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Fahrtkosten-Erstattung durch Team Asyl-Leistung |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
Nach Anmeldung verbindlich |
Wiederholungsmöglichkeit |
keine |
Anschlussförderung |
Berufsbezogene Deutschkurse über Agentur für Arbeit oder Integrationskurs nach Erhalt des Bleiberechts |
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Integrationskurs des BAMF |
Dolmetscherleistungen ; Fortbildung |
09. Berufsbezogene Sprachförderung für Flüchtlinge im Anerkennungs- verfahren mit guter Bleibeperspektive
Schulstufe / Zuordnung |
Flüchtlinge im Anerkennungsverfahren mit guter Bleibeperspektive |
Adressatenkreis / Teilnahmeberechtigte |
Flüchtlinge die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und/oder Bezieher von Leistungen nach SGB II (ALG II) oder SGB III (ALG I) sind; Ausbildungssuchende oder die sich in der Ausbildung befinden; sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss; sie haben Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung und gehören zu einer der folgenden Gruppen: - Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten - die sich im Anerkennungsverfahren befinden - eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt, zur Zeit, für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern - Bürgerinnen und Bürger der EU - Deutsche mit Migrationshintergrund - Absolventen eines Integrationskurses - Ihr Sprachniveau für Deutsch ist auf B1, B2 oder C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen (GER) |
Kurs / Programm |
Berufsbezogene Sprachförderung gemäß § 45a |
Anbieter |
INTEGRAL gGmbH |
Anmeldung |
bei INTEGRAL gGmbH |
Ansprechpartner; Beratung |
Dr. Heidemarie Hinz-Karadeniz Leiterin Berufsfachliche Qualifizierung, |
Kursziele |
Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkenntnisse und Verbesserung der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt |
Kursbeschreibung: |
Sprachliche Basismodule (B2, C1, C2) mit 300 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten), die am Kursende mit einer Zertifikatsprüfung enden Spezialmodule (ebenfalls 300 UE) Neben den Basismodulen sind verschiedene Spezialmodule vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden: - Ein Schwerpunkt der Spezialmodule wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden, sein. - Weitere Spezialmodule werden die verschiedenen Fachrichtungen abbilden, um so gezielt fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege-, oder kaufmännischen Bereich, zu vermitteln. - Zusätzlich sollen Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten werden, die das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialmodule mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zukünftig zur Verfügung. |
Kurskosten |
Für Teilnahmeberechtigte fallen keine Kurskosten an. |
Finanzierung von Kurskosten/ Fahrtkosten |
Die Kosten für Teilnahmeberechtigte übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Beschäftigte Teilnehmende haben einen Beitrag von 50% zu zahlen, deren Erstattung sie beim Arbeitgeber erbitten können. Bei Nichtbestehen der Zertifikatsprüfung übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Kosten für eine Wiederholungsprüfung. Teilnahmeberechtigte erhalten vom Bundesamt bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten. |
Verbindlichkeit der Teilnahme |
Die berufsbezogene Sprachförderung hat in einem Fehlzeitenkatalog klare Regeln aufgestellt. Für alle Fehlzeiten müssen die Teilnehmenden Nachweise vorlegen. Durch dieses Vorgehen wird eine verbindliche Teilnahme gesichert. |
Wiederholungsmöglichkeit |
Die sprachliche Zertifikatsprüfung entsprechend des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) kann einmal wiederholt werden. Das Modul kann auf Antrag bei der erteilenden Stelle einmal wiederholt werden, wenn ohne die erneute Teilnahme das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist. |
Anschlussförderung |
Wer die Zertifikatsprüfung B2 bestanden hat, kann in das Modul C1 wechseln, sofern die Leistungsträger dem zustimmen. Ein weiterer Wechsel kann vom C1-Modul ins C2-Modul erfolgen. |
Folgendes Regelangebot / Angestrebter Abschluss |
Nach jedem Sprachmodul die entsprechende Zertifikatsprüfung ablegen. |
Dolmetscherleistungen ; Fortbildung |
keine |