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Informationen zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Ab September 2019 ändern sich die monatlichen Zahlbeträge. Dies gilt für ganz Deutschland!
Wichtig für Sie:

  • Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem "Heim", leben, dann stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Unterkunft, die Möbel und den Strom. Das sind Sachleistungen!
    Daher gibt es eine neue Bedarfsstufe, also einen anderen Geldbetrag im Monat für Personen im "Heim". Diese werden dann ein bisschen weniger Geld bekommen.
  • Alle anderen Bedarfe wurden ebenfalls neu berechnet, diese finden Sie in der Tabelle auf der Rückseite!
  • Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbG (sog. Analog-Leistungen) erhalten Sie ab September 2019 nach 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.

Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_2 Sprachen (Tigrinya, Englisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_4 Sprachen (Deutsch, Arabisch, Dari / Farsi, Türkisch)
Infoblatt Asylblg + Leistungssätze_6 Sprachen (obere kombiniert)

Recht\Gesetze