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Datenschutz-Grundverordnung - Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?

Datenschutz-Grundverordnung - Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?

Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in den Staaten der Europäischen Union. Das neu konzipierte Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die unmittelbar geltende DS-GVO um die Bereiche, in denen die EUVerordnung den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume lässt.

Die DS-GVO lehnt sich in weiten Bereichen an das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht an, so dass mit ihr eine vollständige Neuerung des Datenschutzrechts nicht verbunden ist. Schon in der Vergangenheit mussten eingetragene und nicht eingetragene Vereine den Datenschutz daher beachten. Unabhängig davon, ob die Vereinsverantwortlichen bislang den Schutz von Daten im Blick hatten oder nicht: Spätestens jetzt sollten sie sich mit dem Datenschutz im Verein und den Regelungen der DS-GVO auseinandersetzen.

Die DS-GVO hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Auf der anderen Seite soll aber der freie Verkehr von Daten innerhalb der EU nicht eingeschränkt werden (Artikel 1 DS-GVO).

Die Hessische Landesregierung hat einige Grundlagen-Informatione zum Thema DSGVO im Form eines PDFs zur Verfügung gestellt.

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