
Datenschutz im Verein
Ab dem 25. Mai 2018 gelten EU-weit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Davon sind nicht nur Unternehmen und Behörden betroffen, sondern auch die Vereine. Deshalb möchten wir Ihnen heute einige Informationen zum Datenschutz in Ihrem Verein an die Hand geben.
Der Fachdienst Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat erste Infos zum "Datenschutz für Vereine" herausgegeben.
Im 8-seitigen PDF finden Sie einige
Grundlagen-Informationen
zu den Themen:
- Was ist Datenschutz und welche Daten sind davon betroffen?
- Welche allgemeinen Grundregeln zum Datenschutz müssen beachtet werden?
- Was bedeutet die DSGVO für Vereine?
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Unter anderem werden noch folgende Fragen beantwortet.
- Was ist Datenschutz?
- Was sind personenbezogene Daten?
- Sind alle personenbezogenen Daten gleich?
- Welchen Zweck haben der Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG)?
- Wann dürfen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden?
- Ist auch Datenverarbeitung in Papierform betroffen?
- Welche allgemeinen Grundregeln des Datenschutzes gelten?
- Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?
Datenschutz im Verein
- Worauf sollten Vereine beim Umgang mit personenbezogenen Daten achten?
- Wann ist ein Datenschutzbeauftragter nötig?
- Was müssen Vorstände beachten?
- Checkliste: Welche Maßnahmen müssen Vereine ergreifen?