Alltagsguide für Flüchtlinge im Landkreis Marburg-Biedenkopf
1. Ankommen in der Gemeinschaftsunterkunft
Ein Sozialarbeiter des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, teilt die Ankunft der Flüchtlinge einer Kontaktperson vor Ort mit.
Der Sozialarbeiter bzw. ein Verantwortlicher für die Gemeinschaftsunterkunft begrüßt die Flüchtlinge in der Wohnung und erklärt ihm notwendige Dinge rund ums Wohnen:
- Leitungswasser wird in Deutschland stärker kontrolliert als Mineralwasser
und in der Marburger Region einwandfrei (PDF) - Waschmaschine und Trockenmöglichkeiten erklären
- Nachtruhe erklären
- Müllentsorgung erklären: Mülltrennung (Schaubild in der Wohnung)
- Mülleimer (außen) zeigen
- Müllabfuhrkalender erklären: wo muss wann der Müll an die Straße gestellt werden
- Pfandsystem erklären
- Einkaufsmöglichkeiten beschreiben und wenn möglich zeigen
- Bahn- und Bussystem und Haltestellen erklären
Hierbei können Sie von einem Betreuer der örtlichen Flüchtlingsinitiative unterstützt werden.
2. Anmelden bei der Gemeinde/Stadt
Am Wohnort müssen sich die Flüchtlinge bei der Gemeinde/Stadt anmelden. Hierfür brauchen sie die "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) und in Zukunft den Flüchtlingsausweis, der ab Februar 2016 ausgestellt wird. Außerdem ist nach dem neuen Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich (Formular).
Von der Gemeinde erhalten sie eine Meldebestätigung.
3. Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis
Die Kindertagesstätten sind mit Symbolen auf einer Landkreiskarte dargestellt. Unten rechts am Rand den Button"i" für Objektidentifikation aktivieren. Anschließend gewünschtes Symbol anklicken und die Adresse wird angezeigt. Auch die Schulen finden Sie auf diese Art.
Ansprechpartner für Schulen: Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Stadt Marburg, Tel 06421 616-500, E-Mail
4. Schwangerschaft und Geburt
Zu Fragen der Verhütung und hierbei entstehender Kosten beraten Gynäkologen und zum Beispiel Pro Familia.
- Pro Familia Frankfurter Str. 66, Tel 06421 21800, E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Öffnungszeiten: Mo 10:00-13.00 Uhr und Do 15:00-18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Für den Antrag bitte Leistungsbescheid und Pass mitbringen.
Schwangerschaft
- Bei der Vermutung einer Schwangerschaft möglichst bald einen Termin beim Gynäkologen machen, die Wartezeiten sind oft lang. Die Praxis sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein, damit die Geflüchtete den Arztbesuch besser selbst organisieren kann.
- Wenn der Mutterpass vorliegt, mit dem errechneten Geburtstermin eine Hebamme für die Betreuung währen der Schwangerschaft suchen (Übersicht).
- Jetzt kann auch der Mehrbedarf bei Schwangerschaft und die Schwangerschaftskleidung sowie Babykleidung beantragt werden. Nähere Informationen gibt es beim zuständigen Sozialarbeiter bzw. Fallmanager. Das Formular kann im Internet ausgedruckt werden oder per Mail beim zuständigen Sachbearbeiter. Hierzu bitte den Mutterpass kopieren und beifügen oder beim Amt vorlegen.
- Das Geld darf nur zweckgebunden ausgegeben werden, daher unbedingt die Quittungen aufheben und dem Sachbearbeiter bzw. Fallmanager vorlegen
- Da viele Paare keine gültige Heiratsurkunde haben, müssen unbedingt beide Elternteile beim Jugendamt des Landkreises (Tel 405-0) die Sorgerechtserklärung und der Vater die Vaterschaftsanerkennung beantragen mit Termin und Dolmetscher.
- Bei geplanter Entbindung im UKGM ca. zwei Wochen vor Entbindung im Kreißsaal vorstellen (Termin über Tel 06421 5864417). Hier erfolgt der MRSA Abstrich und es wird eine Anamnese erhoben. Dolmetscher mitbringen.
Nach der Geburt
- Nach der Geburt haben Mutter und Kind Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme (Übersicht). Bevor die junge Mutter entlassen wird, bitte im Krankenhaus fragen, ob schon Hörscreening und die U2 gemacht wurden. Wenn nicht dann bitten, dass die Untersuchungen noch dort gemacht werden, sonst muss man gleich wieder zum Kinderarzt. Die U3 hat dann noch 6 Wochen Zeit.
- Geburtsurkunden können beim Standesamt des Geburtsortes abgeholt werden. Am besten vorher anrufen, ob sie fertig sind, und dann 10 € mitbringen. In Marburg liegt das Standesamt in der Frauenbergstraße 35 (Businien 1, 2, 4, 6, 13, Haltestelle Stadtbüro).
- Eine Geburtsurkunde beim Amt vorlegen und evtl. gleich Asylantrag für das Neugeborene stellen.
- Den Säugling bei der Krankenkasse, sofern die Eltern schon krankenversichert sind, anmelden (Geburtsurkunde).
- 6 Wochen nach Entbindung sollte die Nachuntersuchung beim Gynäkologen sein. Termin machen.
- Kinder- und Elterngeld beantragen (s. nächsten Punkt 5)
- Bitte zu allen Amtsbesuchen den Ausweis und Reisepass mitbringen, das gilt auch für den Dolmetscher beim Besuch im Jugendamt.
Das "Netzwerk Geburt" ist ein Zusammenschluss von Hebammen, Geburtshäusern, Kliniken, Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsamt und Beratungsstellen der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Auf der Webseite finden Sie alle Kontaktdaten der Ansprechpartner.
5. Kinder- und Elterngeld beantragen
Zum Hauptantrag (K1) ist für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird,
eine "Anlage Kind" auszufüllen. Unbedingt auch die Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Diese Formulare und Geburtsurkunde an die Familienkasse, Vitalisstr. 1, 36251 Bad Hersfeld senden. Hier können auch Fragen zum Kindergeld gestellt werden: Tel 0800 4555530 (Anruf kostenfrei), Mo, Di, Fr 8:00-12:00 Uhr und Do 8:00-18:00 Uhr,
E-Mail
Bitte eine Kopie an den Sachbearbeiter bzw. Fallmanager senden, da das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.
Auch Flüchtlinge mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf Erziehungs- und Elterngeld. Voraussetzung ist, dass sie sich mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt eine Zeit lang selbst betreuen möchten und deshalb während dieser Zeit nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren, können Elterngeld erhalten.
Hilfe beim Ausfüllen der Anträge finden Flüchtlinge im Stadtbüro Abt. Versorgungsamt, Marburg, Frauenbergstr. 35, EG Zimmer 7 jeden 1. Mittwoch im Monat 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr. Kopie des Antrages beim Sachbearbeiter abgeben oder per Post senden. Hier auch vorher die ID Nr. eintragen.
6. Leistungen und Krankenschein nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
Um Geld für den Lebensunterhalt nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG ) zu erhalten, müssen sich Flüchtlinge bei der Stelle für Asylleistung melden und einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylblG stellen (wird i.d.R. am Zuweisungstag zusammen mit den Flüchtlingen ausgefüllt und an die Leistungsabteilung weitergegeben). Außerdem müssen Sie eine gültige "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) vorlegen.
Die Asylleistungsstelle stellt auch Krankenscheine aus - einen "allgemeinen" und einen für den Zahnarzt. Die Krankenscheine werden auch per Post zugeschickt.
- Asylleistungsstelle, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg,
Tel 06421 405-0; Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-14 Uhr, Mi 8-11 Uhr
7. Arztbesuch
Mit dem Krankenschein (Asylleistungsstelle s. Punkt 5) können die Flüchtlinge zu einem der Ärzte im Landkreis gehen. Die Ärzte sind über den Leistungsumfang informiert.
- Unter PriMa finden Sie einen Zusammenschluss der Hausärzte und der Fachärzte im Landkreis Marburg-Biedenkopf
In Notfällen, wenn kein Arzt erreichbar ist oder es akute Lebensgefahr besteht, kann die 112 oder 110 gewählt werden.
Anerkannte Flüchtlinge, die in den Rechtskreis des SGB II wechseln und das 15. Lebensjahr vollendet haben, wählen sich jetzt selbst unter den gesetzlichen Krankenkassen eine Krankenkasse aus. Ärztliche Leistungen werden jetzt über diese Krankenversicherung abgedeckt.
Hierfür Formular ausfüllen, dann auf dem Formular den Leistungsbezug vom Fallmanager des KJC bestätigen lassen und schließlich das Formular bei der ausgewählten Krankenkasse abgeben. Das KJC bezahlt die Beiträge nach eingegangener Bestätigung durch die Krankenkasse.
8. Bekleidung
- "Kleiderkammer der Stadt Marburg":
Am Krekel 45, Marburg, Tel 06421 9710025,
Kleiderausgabe: Mo, Di, Do und Fr 10:00-12:00 Uhr;
Mi 13:00- 17:00 Uhr (für Familien mit betreuungspflichtigen Kindern und Sprachkurs-TeilnehmerInnen);
Kleiderannahme: Mo-Fr 8:30-14:00 Uhr.
Ansprechpartnerin: Frau Schnell.
An den Wochenenden ist die Kleiderkammer geschlossen. - Gebraucht kaufen in Marburg und Umgebung
Hier ist besonders der Caritas Kinder Laden erwähnenswert mit einem sehr gutem Angebot. - Cölber Fundgrube
Direkt neben der Gemeindehalle, Friedhofstraße 4, 35091 Cölbe
Öffnungszeiten: Jeden Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr und jeden Donnerstag 10:00 bis 11:00 Uhr.
9. Bankkonto eröffnen
Um ein Bankkonto zu eröffnen, müssen die "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (Büma) und die Meldebestätigung der Gemeinde vorliegen.
Wichtig ist, dass Betreuer bei der Kontoeröffnung mitgehen und den Sachverhalt auch mit der Geldkarte so gut wie möglich erklären. Da die Kontoeröffnung rund 30 Minuten dauert, sollte vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
10. Haftpflichtversicherung abschließen
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Sie für alle Schäden, die Sie verursachen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie in einem unachtsamen Moment, aufgrund einer leichtsinnigen Tat oder vergessenen Pflicht verursachen.
11. Telefonie- und Internetzugang
Bei ungewisser Aufenthaltsdauer können Flüchtlinge für Telefonie- und Internetzugang jetzt auch monatlich kündbare Handytarife wählen, die wesentlich günstiger sind als Prepaidtarife.
Hausbesitzer können an ihren Router in der vermieteten Wohnung eine Plug-and-Play-Box anschließen, die sie von der Störerhaftung befreit und den Mietern eine Flatrate ins Internet bietet.
12. Autofahren – Nicht-EU-Führerschein umschreiben lassen
Der Führerschein eines Flüchtlings ist in Deutschland ab dem Tag der Einreise 6 Monate gültig, dann muss er umgeschrieben werden.
- Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Tel. 405-1610
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08:00–14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12:00 Uhr
Für die Umschreibung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Pass oder als Ersatzpapier einen Reiseausweis
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Führerschein in deutscher Übersetzung von einem anerkannten Dolmetscher
- Theoretische Prüfung (auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch oder Türkisch)
- Praktische Prüfung (Anweisung des Prüfers sind auf Deutsch und müssen auch verstanden werden).
Mit dem Projekt "First Step" - finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und durchgeführt vom Mittelhessischen Bildungsverband / Arbeit und Bildung e.V. - kann der Erwerb des Führerscheins begleitet / unterstützt werden. Die Finanzierung des Führerscheins muss jedoch von dritter Seite gesichert sein.
Nähere Informationen: Mittelhessischer Bildungsverband, Projekt First Step, Frau Cimbora, unter 06421 407 134 oder offene Sprechstunde (ohne Voranmeldung) jeden Do 9-11 u. 12-14 Uhr in der Neuen Kasseler Str. 2, nahe Bahnhof.
13. Die 'Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender' (BüMA) verlängern.
Die BüMA wird in der Regel für 4 Wochen ausgestellt und sollte rechtzeitig (in der letzten Woche vor Ablauf) bei der Ausländerbehörde verlängert werden, da es ansonsten keine rechtliche Grundlage zur Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt. Die BüMA ist nur gültig mit biometrischem Bild, Unterschrift und Siegel. Da die Verlängerung jeweils auf dem Dokument eingetragen wird, bitte nicht laminieren!
- Ausländerbehörde, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60,
35043 Marburg, Tel 06421 405-1255 , Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8-12 Uhr
14. Leistungen für anerkannte Flüchtlinge (SGB II)
Wenn der Asylantrag anerkannt wird, wechseln die Flüchtlinge den Rechtskreis und erhalten in Zukunft bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II - das Arbeitslosengeld II (ALG II oder auch "Hartz IV" genannt). Zuständig ist jetzt das KreisJobCenter (KJC), Raiffeisenstr. 6, 35043 Marburg, Tel 06421 405-70 www.kreisjobcenter.marburg-biedenkopf.de Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-16:00 Uhr, Fr 7:30- 14:00 Uhr. Anfahrt mit ÖPNV: Zug Cölbe - Südbahnhof und dann Buslinie 6 bis "Kreishaus".
- Ansprechpartner für Flüchtlinge ist zunächst das "Team Migration",
Tel 06421 405-7167, E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Teamleitung: Beate Brand-Becker, Tel 06421 405-7185
Im "Team Migration" wird auch jedem Flüchtling ein fester Ansprechpartner, ein Fallmanager, zugeordnet.
Die Leistungen erfolgen nach dem Prinzip "Fördern und Fordern". Ziel des SGB II ist es, die Eigenverantwortung von Leistungsempfängern zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Arbeitsfähige Personen sind daher verpflichtet, alles zu tun, um sich selbst zu finanzieren, sowie eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Aber es gibt auch umfangreiche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (Umschulung etc.). Darüber hinaus bestehen auch während des Leistungsbezuges Mitwirkungspflichten. Nähere Information gibt der Fallmanager.
Der Kurzantrag (in Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya, Urdu und Englisch) für einen Leistungsbezug ist meist schon beim Erstkontakt mit den Sozialarbeitern am Zuweisungstag ausgefüllt worden und wird an das KJC weitergeleitet. Zu diesem Antrag erhält der Leistungsempfänger nun einen Bescheid (in der Regel Leistungsgewährung über einen Gewährungszeitraum von 6 Monaten). Spätestens 4 Wochen vor dem Ende des Gewährungszeitraumes muss ein Folgeantrag gestellt werden, wobei die Leistungsvoraussetzungen neu geprüft werden.
Alle syrischen Flüchtlinge erhalten nach der ersten Leistungsbewilligung eine Einladung zu einem Einführungsvortrag zum SGB II in arabischer Sprache. Die Anwesenheit ist verpflichtend. Ein Dolmetscher ist dabei anwesend. Die Daten von Wohnungssuchenden werden aufgenommen. Fahrtkosten werden erstattet.
Zur Orientierung stellt das KJC eine Liste mit 80 Fragen und Antworten zum Download bereit: Deutsch, Englisch und Arabisch. Wenn Ihr hier nicht weiter kommt oder keinen Fallmanager erreicht, hat das KJC den Flüchtlingsinitiativen im Landkreis zugesichert, dass Beate Brand-Becker, Tel 06421 405-7185 (Leiterin Team Migration) oder Andrea Martin, Tel 06421 405- 7130 (Leiterin KJC) Hilfe vermitteln.
15. Deutschlernen und Integrationskurs besuchen
Um Deutsch zu lernen, gibt es ein breitgefächertes Angebot für Flüchtlinge vom Kindergarten bis zur Berufstätigkeit und zum Hochschulzugang (Übersicht).
Flüchtlinge aus den fünf Ländern Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea lässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch vor der Entscheidung über ihren Asylantrag für Integrationskurse zu. Es gibt unterschiedliche Arten von Integrationskursen (Übersicht). Wichtig dabei ist, dass ab Zulassungsbescheid (BAMF) auf Teilnahme an o.g. Integrationskurs eine Frist von 3 Monaten gilt, in denen der Integrationskurs starten muss.
Die Anmeldung kann direkt bei einem Sprachkurs-Träger erfolgen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Stadt Marburg bieten eine Reihe von Trägern Integrationskurse an (Übersicht).
Für Asylbewerber, die noch keinen Zugang zu einem Integrationskurs haben bietet Arbeit und Bildung e.V. mit Beginn 23.07.2018 Sprachkurse zur Orientierung an. Ein Kurs läuft vormittags (siehe hier) und ein weiterer Kurs nachmittags (siehe hier).
Beim Warten auf freie Plätze kann auch eine App helfen. Ohne Einschränkungen empfehlenswert sind nach Stiftung Warentest (4/2015) zwei Apps für Erwachsene: Das Lernprogramm "Ankommen" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Lernspiel "Lern Deutsch - Stadt der Wörter" vom Goethe-Institut. Beide Apps bauen Wortschatz auf, trainieren die Sprachfertigkeiten Hören, Lesen und Schreiben und bieten sogar einige Grammatikübungen.
16. Dolmetscher zur Hilfe nehmen
- Für Arabisch steht uns hier Frau Kallas zur Verfügung Tel 06421 6978564, Mobil 0176 55190179.
- Für andere Sprachen den Dolmetscherservice des Landkreises anrufen.
DolMa-Koordinierungsstelle, Monika Schaal, Tel 06421 405-4185,
E-Mail
Wenn es um beeidigte Übersetzungen von Zeugnissen und Urkunden geht, zunächst beim Kreisjobcenter die Kostenübernahme klären, dann Dokument digital oder als Kopie dem beeidigten Übersetzer für einen Kostenvoranschlag schicken und danach erst Auftrag mit Originaldokument (!) erteilen. Schließlich beim Ortsgericht Fotokopien beglaubigen lassen.
17. Anerkannte Flüchtlinge suchen sich selbst eine neue Wohnung
Nach der Asylanerkennung müssen Flüchtlinge aus den vom Landkreis angemieteten Unterkünften ausziehen und sich selbst eine Wohnung suchen (freie Ortswahl). Der Landkreis hat allerdings zugesichert, dass die Flüchtlinge in den Wohnungen bleiben können bis sie eine neue gefunden haben.
Bei der Anmietung sind Grenzen bezüglich der Wohnung und der Kosten zu beachten. Daher muss vor der Anmietung der neuen Wohnung mit dem KJC (bzw. - falls der Umzug in einen anderen Landkreis erfolgt - mit dem neu zuständigen Grundsicherungsträger) die Angemessenheit der neuen Wohnung abgesprochen werden. Zur Prüfung der Angemessenheit ist dem KJC eine Mietbescheinigung vorzulegen. Zur Orientierung stellt das KJC Marburg eine Tabelle mit den angemessenen Kosten bereit (PDF).
Der Landkreis ist bereit, Miete und Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen.
Bzgl. des Umzuges bestehen auch Zuschuss-Möglichkeiten für Erstausstattung und Renovierung. Die Beantragung der eben genannten Kosten sollte vor dem Umzug erfolgen, damit es nachher keine Probleme bei der Kostenübernahme gibt.
Die Anmietung eines Umzugsautos wird vom KJC bezahlt. Im Internet von drei Anbietern die Preise einholen und mit den Preislisten ans KJC schicken.
18. Verbraucherberatung (Energie, Wasser, Müll, Verträge)
In der selbstgemieteten Wohnung zahlen die Mieter selbst für Energie, Wasser, Müll. Über den richtigen Umgang informiert die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauen Bundes (DHB). Auch über Verträge mit Stromversorgern oder Mobilfunkanbietern beraten Rechtsanwälte in der Geschäftsstelle Marburg.
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt Steinweg 15, 35037 Marburg,
Tel 06421 27277, E-Mail:
19. Arbeit finden
In den ersten 3 Monaten besteht ein explizites Arbeitsverbot. Gemeinnützige "Arbeitsgelegenheiten" können Flüchtlinge aber annehmen - sprich: Ein-Euro-Jobs. Es wird empfohlen, sich schon in dieser Zeit beraten zu lassen, um die Möglichkeiten frühzeitig kennenzulernen.
Mit der App "Anerkennung in Deutschland" können sich Flüchtlinge über Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen informieren.
Hier findet Ihr eine Übersicht über die verschiedenen Maßnahmen, die Flüchtlingen den Arbeitsmarktzugang erleichtern sollen und berufsbezogene Sprachkurse (Stand 1/2018).
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es eine gemeinsame Anlaufstelle für Flüchtlinge (unabhängig vom Status) und Unternehmen: Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge und Migranten, Afföllerstr. 25, Marburg (im Haus der Agentur für Arbeit). Anfahrt mit ÖPNV: Zug Cölbe-Marburg Hbf und dann Buslinie 7 bis "Schlosserstraße". Beratungszeiten: Di-Do 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr. Dieses Büro wird für alle Flüchtlinge tätig, unabhängig vom Status.
Hier findet Ihr eine Übersicht mit den Beratungszeiten im Arbeitsmarktbüro (Stand 12/201z). Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren!
Wenn Sie keine Ansprechpartner erreichen, haben sich Andrea Martin (Leiterin KJC) Tel 405-7130 und Beate Brand-Becker (Leiterin Team Migration im KJC) Tel 405-7185 bereit erklärt zu vermitteln.
20. Sich informieren, Fragen stellen, Anregungen geben
- Ansprechpartner vor Ort, sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche, finden Sie nach Gemeinden und Städten des Landkreises gegliedert in folgender Übersicht.
- Die "Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen" ist Ansprechpartnerin für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer im Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Webseite bietet eine umfassende Information zum thema "Migration und Asyl.
Nurgül Santur, Integral, Kasseler Straße 70, 35091 Cölbe, Tel 06421 9854-60, Mobil 0151 161240-94 (in der Regel werktäglich bis etwa 13 Uhr erreichbar), E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet für erste Fragen oder Weiterleitung an die richtige Stelle eine zentrale Telefonnummer 06421 405-1919 und eine E-Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an. Weitere Informationen: www.miteinanderkultur.de. - Migrationsberatung sowohl für Jugendliche und Erwachsene wird an verschiedenen Stellen im Landkreis angeboten.
- Eine kostenlose Rechtsberatung für Migrantinnen und Migranten bietet der Ausländerbeirat der Universitätsstadt Marburg jeden Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr in der Geschäftsstelle an. Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirats befindet sich im Rathaus (2. OG, Raum 15).
21. Willkommen im Begegnungstreff der Flüchtlingsinitiative
Ggf. einladen zum Begegnungstreff der örtlichen Flüchtlingsinitiative (Übersicht über die Akteure im Landkreis und der Stadt Marburg).
Impressum
- Dieser Alltagsguide für Flüchtlinge im Landkreis Marburg-Biedenkopf wird herausgegeben vom Cölber Arbeitskreis Flüchtlinge e.V. (CAF), Redaktion: Thomas Rotarius (Tel 0151 20704591, E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ). - Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text bei Berufsbezeichnungen die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
- Anstelle des heute oft verwendeten Begriffs der "Geflüchteten", reden wir von nach wie vor von "Flüchtlingen", um an den historischen (Folgen der NS-Diktatur) und rechtlichen Hintergrund (Genfer Flüchtlingskonvention) zu erinnern.
Stand: 30.05.2018